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Versuchter Mord an Kölner ArztSchwiegertochter fleht Richter vor Urteil an

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Die Angeklagte im Landgericht Köln mit ihrem Verteidiger Jürgen Graf.

Köln – Im Fall um den vergifteten Arzt aus dem Kölner Westen haben die Verteidiger im Landgericht einen Freispruch für die beschuldigte Schwiegertochter beantragt. Die Anwälte führten aus, warum die Angeklagte die Tat – vor allem im angeklagten Zeitfenster – nicht begangen haben könne. Kurz vor dem anstehenden Urteil ergriff die Mutter zweier kleiner Kinder auch selbst noch einmal das Wort.

Kölner Immobilienmaklerin: „Ich bin keine Mörderin“

„Ich bin keine Mörderin“, so begann die 42-Jährige das sogenannte letzte Wort im Verfahren. Und sie habe auch nicht versucht, ihren Schwiegervater zu töten. Sie sei eine Mutter und trag Verantwortung für ihre Kinder. „Ich hätte das zugegeben“, sagte die Angeklagte, wenn sie die Tat auch wirklich begangen hätte. Ihre Familie würde dann mit einer gerechten Strafe besser zurechtkommen.

Doch es gebe nichts zuzugeben. Sie bat den Vorsitzenden Richter, die beisitzenden Richterinnen und die Schöffen, sich bei der Urteilsfindung an den objektiven und wissenschaftlichen Tatsachen zu orientieren. „Das Leben meiner Familie liegt in ihrer Beurteilung“, sagte die Immobilienmaklerin. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes beantragt.

Kritik an Kölner Gerichtsmedizinerin

Der Angeklagten wird vorgeworfen, ihrem Schwiegervater bei einem Besuch in dessen Villa eine „unfassbare Menge“, so der Staatsanwalt, an Insulin gespritzt zu haben. Verteidiger Jürgen Graf kritisiere in diesem Zusammenhang in seinem Plädoyer noch einmal eine Kölner Gerichtsmedizinerin. Diese sei nämlich zunächst von einer etwa zehnmal so geringen Menge an Insulin ausgegangen.

Verteidiger Jens Schiminowski führte aus, man müsse doch „zusammenzucken“, wenn eine Gerichtsmedizinerin von einem „Bauchgefühl“ spreche und aussage, in dem Verfahren viel dazugelernt zu haben. Es sei daher fragwürdig, dass Richter Peter Koerfers sich bei Beschlüssen auf deren Expertise stütze und meine, von dieser eine ausreichende Sachkunde erworben zu haben.

Kölner Verteidiger: Bündel an Unwahrscheinlichkeiten

Es sei laut Graf lebensfremd anzunehmen, die Angeklagte hätte einen anderthalbstündigen Besuch beim Schwiegervater in der ihr vorgeworfenen Weise nutzen können. So soll sie diesem ein Beruhigungsmittel verabreicht haben, das erst nach 60 Minuten richtig wirke. Dann bliebe zu wenig Zeit für die Verabreichung der Insulin-Pens. Und das soll noch ohne Einstichspuren passiert sein.

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Verteidiger Frank Seebode sprach von einem ganzen Bündel an Unwahrscheinlichkeiten. Seine Mandantin habe ein bürgerliches Leben geführt. Unter größten Mühen sei sie Mutter geworden und sie habe ihren beiden Kindern sicher nicht den Opa nehmen wollen. Es spreche nichts dafür, dass sie einfach zur „eiskalten Killerin“ werde. Die Mandantin habe überhaupt kein Motiv gehabt.

Kölner Anwalt: Mensch sei vernichtet worden

Ein Motiv habe auch die Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung auch nicht gesehen. Dann hätten sich nach Prozessbeginn plötzlich Zeugen gemeldet und bekundet, die Angeklagte habe es auf die Villa des Schwiegervaters abgesehen. Dabei habe sie gerade ihr eigenes Haus umgebaut, die Familie habe sich dort wohl gefühlt. „Meine Mandantin ist unschuldig“, sagte Verteidiger Seebode.

Opfer-Vertreter Frank Hatlé zeigte sich jedoch überzeugt von der Schuld der Angeklagten. Der Indizienring, zu dem Google-Recherchen nach „Perfekter Mord durch Insulin“ gehören, sei stark und geschlossen. Ein stolzer aufrechter Arzt, der für seine Patienten lebte, sei vernichtet worden. Der Senior sei in einen entwürdigenden Zustand gebracht worden. Das Urteil soll am Donnerstag fallen.