8000 Kölnerinnen und Kölner warten auf Ersttermine. Die Behörde bedauert die Situation — und will personell stark wachsen.
Deutsche StaatsbürgerschaftKölner Ausländeramt kann bis September keine Einbürgerungstermine vergeben
Ein deutscher Pass in fünf statt wie bisher nach acht Jahren im Land, deutlich niedrigere Sprachanforderungen für Familien sogenannter Gastarbeiter: Die Bundesregierung möchte Einbürgerungen durch ein neues Gesetz deutlich erleichtern.
Köln: Einbürgerungsbehörde vergibt vorerst keine weiteren Termine
Alle Kölnerinnen und Kölner, die sich deswegen auf die deutsche Staatsbürgerschaft freuen, werden indes vorläufig enttäuscht. „Das Ausländeramt wird bis September keine Termine für Einbürgerungsanträge mehr vergeben“, teilte Amtsleiterin Christina Boeck jetzt in einem Pressegespräch mit.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz, das am 26. Juni in Kraft tritt, habe zu einer stark erhöhten Nachfrage nach Terminen geführt, sagte Boeck. Rund 8000 Menschen haben sich in den vergangenen Monaten beim Ausländeramt gemeldet und warteten aktuell auf Ersttermine, „wir könnten nach aktueller Personallage Termine bis Ende 2025 und noch länger vergeben.“
Im vergangenen Jahr seien in Köln rund 3800 Menschen eingebürgert worden. „Perspektivisch müssen wir in Köln bis zu 10.000 Personen pro Jahr einbürgern können, um der Nachfrage gerecht zu werden“, sagte die 50-jährige Amtsleiterin.
Integrationsrat: Bund und Land müssen Behörden besser auszustatten
„Der Zustand der Ausländerbehörden ist nicht nur in Köln, sondern in ganz NRW seit vielen Jahren ein großes Problem“, sagt Tayfun Keltek, Vorsitzender des Kölner- und des Landesintegrationsrat. Es sei an Bund und Land, die Ausländerbehörden finanziell und personell besser auszustatten, „um Integration zu fördern, statt zu behindern“, so Keltek.
Er kündigte an, den Antragsstau in der Kölner Einbürgerungsbehörde zum Thema im nächsten Integrationsrat zu machen. Das neue Staatsbürgerrecht begrüße er sehr. „Wenn es aber nicht umgesetzt werden kann, führt es zu neuen Enttäuschungen.“
Christina Boeck, die ihr Amt nach dem Willen des Kölner Stadtrats in eine so genannte Willkommensbehörde umwandeln soll, bedauert die Situation: „Was ist das für eine Willkommensbehörde, wo man zwei Jahre auf einen Termin wartet? Das entspricht nicht unserem Anspruch an die Serviceleistung, die wir bieten möchten.“ Das Ausländeramt begrüße das neue Gesetz, hätte sich jedoch deutlich mehr Vorbereitungszeit gewünscht. Statt die gewünschten zwölf habe man nur drei Monate Vorlaufzeit bekommen.
Ausländeramt Köln: 60 neue Stellen in der Einbürgerungsbehörde
Das Personal in der Einbürgerungsabteilung soll dafür nach Möglichkeit bis zum Jahresende verdreifacht werden. Aktuell arbeiten 30 Menschen in dem zuständigen Bereich. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir die zusätzlichen Stellen besetzen können“, sagte Abteilungsleiterin Stephanie Ortelbach im Pressegespräch.
Ob die Behörde im September 2024 wieder Termine vergeben kann, hänge maßgeblich davon ab, wie schnell Personal gefunden werden könne, so Boeck. Der Rückstau bei den Terminanfragen habe sich auch ohne das neue Gesetz in den vergangenen zwei Jahren vergrößert: Seitdem mache sich bemerkbar, dass in den Jahren 2015 und 2016 viele Geflüchtete vor allem aus Syrien und Afghanistan nach Köln kamen.
Neues Bundesgesetz vereinfacht Einbürgerungen
Pro Monat vergab die Kölner Behörde bisher 500 Termine. 400 Einbürgerungsverfahren wurden in der Folge dieser Erstgespräche monatlich eingeleitet. „Davon enden durchschnittlich 85 bis 90 Prozent in einer Einbürgerung“, informierte Ortelbach.
Christina Boeck hofft, ab September wieder Termine mit einer Vorlaufzeit von drei bis vier Monate anbieten zu können. Anträge von Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft benötigen, um als Staatsdiener zu arbeiten, etwa im Lehramt oder bei der Polizei, würden aktuell bevorzugt bearbeitet. „Anträge, bei denen es zum Beispiel um die berufliche Existenz geht, lassen wir nicht liegen“, sagte Boeck.
Boeck unterstreicht, dass alle Anfragen, die ab sofort eingehen, nicht früher bearbeitet werden als Anfragen, die das Ausländeramt ab September erreichen. „Ich bitte unsere Kundinnen und Kunden um Verständnis für dieses Vorgehen, zu dem uns die kurzfristige Änderung der Gesetzeslage nun zwingt.“