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Landgericht KölnBaby nach Schütteltrauma gestorben – Vater gesteht im Prozess

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Ingo Lindemann.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Ingo Lindemann.

Laut Anklage soll der angeklagte 20-Jährige das Baby heftig geschüttelt haben, weil es laut geschrien habe.

Nur fünfeinhalb Wochen alt wurde ein Säugling, der am Abend des 13. Dezember 2022 in einem Rettungswagen zur Uniklinik gebracht worden war. Die Todesursache: schwere Hirnschäden, hervorgerufen durch heftiges Schütteln. Schon vor dem Tod des Mädchens war sein Vater festgenommen worden. Am Mittwoch hat vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen den 20-Jährigen begonnen, der in Untersuchungshaft sitzt. Der Vorwurf: Totschlag.

Landgericht Köln: Vater räumt Tatgeschehen vollständig ein

Das „äußere Tatgeschehen“ werde „vollständig eingeräumt“, sagte Ingo Lindemann, einer seiner beiden Verteidiger. Er sprach von einer „Überforderungssituation“ und zog zudem in Zweifel, dass sein Mandant kognitiv dazu in der Lage war, die möglichen Folgen seines Handelns abzusehen.

An jenem Abend war der Vater des Kindes kurze Zeit allein mit dem Baby in der 25-Quadratmeter-Wohnung in Nippes, in der er mit der Mutter des Kindes lebte; sie war einkaufen gegangen. Der Säugling habe neben ihm auf der Couch gelegen, während er mit einer Playstation beschäftigt gewesen sei, sagte er vor der 4. Großen Strafkammer.

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Weil das Kind angefangen habe zu schreien, habe er ihm das Fläschchen gegeben, um es zu beruhigen, doch es habe nicht getrunken und weiter geschrien. Da habe er es mit beiden Händen unter den Achseln gepackt und geschüttelt.

Mädchen hat nach dem Schütteln „komisch geatmet“

Zaghaft, mit langsamen Bewegungen demonstrierte er im Gerichtssaal den Vorgang. Nach dem Schütteln habe das Mädchen „komisch geatmet“. Die zurückkehrende Lebensgefährtin habe er mit den Worten empfangen: „Der Kleinen geht's nicht gut.“ Schließlich rief er den Notarzt. Gegenüber den Einsatzkräften behauptete er, das Baby sei aus dem Bett gefallen. Zwei Tage später war es tot.

„Mein Wunsch war immer, Kinder zu bekommen“, sagte der Angeklagte. Er selber ist bei seinem Vater und seiner Stiefmutter aufgewachsen. Versuche, Kontakt zur leiblichen Mutter aufzunehmen, scheiterten. Weil der Junge in der Grundschule nicht mitkam, wechselte er auf eine Förderschule. Lange spielte er in Vereinen Fußball und Eishockey. Weil er in der Berufsschule Schwierigkeiten hatte, brach er eine Ausbildung zum Lageristen ab. Danach hatte er nur vorübergehend Jobs oder war arbeitslos.

Angeklagter: „Wir waren schon überfordert“

Ende 2021 lernte er die spätere Mutter seines Kindes kennen. Sie zog in die kleine Wohnung mit ein; eigene Einkünfte hatte sie nicht. „Das Zusammenleben war nicht schön, ich hatte keine Freiheiten“, erzählte der Angeklagte. Aus Eifersucht kontrollierten beide gegenseitig ihre Handys, und ab und zu kam es zu Handgreiflichkeiten, die der mittlerweile 20-Jährige „Schubsen“ nannte. Über die Schwangerschaft hätten er und seine Freundin sich gefreut.

Vor der Geburt und noch einmal danach sei eine Hebamme vorbeigekommen, von der sie „keinen guten Eindruck“ gewonnen hätten. Die Frau habe gesagt, die Wohnung sei zu klein, und hatte mit Blick auf die Katze der beiden vor der Möglichkeit einer Allergie gewarnt. Schön sei es gewesen, als das Baby endlich da war, aber „wir waren schon überfordert“, wenn „die Kleine geschrien hat, nicht schlafen und nicht essen wollte“, sagte der Angeklagte. Wegen Untergewicht sei das Kind für etwa zwei Wochen ins Krankenhaus gekommen. Zu Hause hätten seine Eltern mitgeholfen, das Baby zu betreuen. Bis zu dem Abend, der alles veränderte.

Der Prozess, für den fünf Verhandlungstage vorgesehen sind, wird am Montag, dem 3. Juli, fortgesetzt.