Frühere RotlichtgrößeBlutiger Streit mit Machete in Kölner Grünanlage
Köln – Eine ehemalige Kölner Rotlichtgröße muss sich seit Dienstag erneut wegen eines Gewaltdelikts vor dem Landgericht verantworten. Soll der Mann sich vor 15 Jahren noch blutige Gebietskämpfe im Zuhältermilieu geliefert haben, ging es diesmal um einen Streit in einer Grünanlage. Angeblich soll das spätere Opfer im Park in Bocklemünd fremde Kinder gefilmt haben.
Mehrere Männer in den Vorfall im Park verwickelt
Unvermittelt soll der 42-jährige Angeklagte den Mann im Park angegriffen, ihm ins Gesicht geschlagen und mit einem Taschenmesser verletzt haben, so der Staatsanwalt am Dienstag beim Prozessauftakt im Landgericht. Das Opfer habe sich mit einem Ast zur Wehr gesetzt, woraufhin der mutmaßliche Angreifer eindeutige Todesdrohungen ausgestoßen haben soll.
Laut Anklage sollen Bekannte des Angeklagten hinzugekommen und diesem auf Anweisung eine Machete gereicht haben. Zu viert sollen die Männer dann auf den fremden Mann eingeschlagen haben, einer soll ein Damenfahrrad geworfen haben. Das Resultat waren ein Bruch der Augenhöhle und mehrere Riss-Quetsch-Wunden, Lebensgefahr bestand beim Opfer aber nicht.
Verteidiger will einen Freispruch erreichen
Er sei dreifacher Familienvater, sagte der Beschuldigte, was den möglichen Ausbruch im Park zumindest erklären könnte. Zur Tat selbst wollte er sich aber nicht einlassen. Auf Nachfrage von Richterin Sybille Grassmann sagte er auch nichts zu seinen persönlichen Verhältnissen, darauf käme „es nicht an, wenn man freigesprochen wird“, sagte Verteidiger Mutlu Günal und benannte damit sein Prozessziel.
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In einer Woche soll das mutmaßliche Opfer im Zeugenstand aussagen und das tumultartige Geschehen vom vergangenen Juni beschreiben. Mehrere Männer waren danach festgenommen worden, gegen die gesondert ermittelt wird. Den jetzt Angeklagten hatten Ermittler erst knapp drei Monate später in Bocklemünd aufgespürt und ihm gleich zwei Haftbefehle präsentiert.
Vor 15 Jahren zu hoher Haftstrafe verurteilt
Nachdem das Landgericht den Mann im Jahr 2006 wegen versuchten Mordes und weiterer Vorwürfe zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilt hatte, war er fünf Jahre später in seine Heimat Serbien abgeschoben worden.
Durch seine Wiedereinreise in die Bundesrepublik muss er die Reststrafe nun absitzen. Ob weitere Jahre hinzukommen, muss nun das Gericht klären. Der Prozess wird fortgesetzt.