Köln – Im nunmehr dritten Anlauf hat das Landgericht Köln einen Mann verurteilt, der mehrere Skizzen des Malers Gerhard Richter aus dessen Papiermüll im Hahnwald gestohlen hatte. Der 51-jährige Angeklagte, ein arbeitsloser Buchhalter, muss 1200 Euro Geldstrafe (60 Tagessätze zu je 20 Euro) zahlen. Offen blieb beim Prozess abermals die Frage nach dem Verbleib zweier Richter-Skizzen.
Angeklagter sieht keine strafbare Handlung
Der Angeklagte hatte eine strafbare Handlung von sich gewiesen. Er habe, so der Münchner bei einer früheren Verhandlung, Gerhard Richter ein früheres Werk seiner jetzigen Ehefrau anbieten wollen, sei daher im Juli 2016 am Anwesen des Künstlers aufgetaucht. Es sei ein stürmischer Tag gewesen, die Skizzen seien aus der Papiertonne geweht worden, er habe sie nur an sich genommen und sie gesichert.
Später soll der Angeklagte versucht haben, die nicht signierten Entwürfe zu verkaufen, er hatte Kontakt zu einem Auktionshaus aufgenommen. So kam der Fall ins Rollen. „Die lagen auf der Straße, für ihn war das kein Problem“, berichtete ein Polizist von der Vernehmung. Zwei der Skizzen wurden sichergestellt, zwei weitere sollen sich noch im Besitz des Angeklagten befinden.
Skizzen sollten Kunstmarkt nicht zur Verfügung stehen
Dem Maler ginge es darum, dass die Entwürfe wie beabsichtigt entsorgt würden, sagte ein Polizist der Richter venommen hatte, „er hat sie als misslungen eingestuft“. Daher sollten die Werke nicht dem Kunstmarkt zur Verfügung stehen. Richter, der als einer der am höchsten dotierten lebenden Künstler gilt, soll oft Teile seiner Arbeiten verworfen und dann zerstört oder weggeworfen haben.
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Der Künstler hatte der Polizei auch gesagt, ohne seine Signatur seien die Entwürfe auf dem Kunstmarkt praktisch wertlos. Das bestätigte einst auch ein Mitarbeiter des Richter-Archivs. Der Verteidiger des Angeklagten hatte bei einem ersten Prozess daran angeknüpft und gesagt, dann falle die Anklage in sich zusammen, da es keinen Schaden gebe. Dem folgte das Gericht nicht, denn auch wenn es „Müll“ war, er gehörte noch dem Künstler.
Täter verweigert Herausgabe der Richter-Skizzen
Im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft sogar angeboten, das Verfahren gegen die Herausgabe der beiden verbliebenen Skizzen einzustellen. Das lehnte der Angeklagte ab, der sich zweimal gegen zuvor ergangene Urteile von Amtsgerichts und Landgericht gewehrt hatte. Nun bestätigte das Landgericht eine zuvor gesprochene Geldstrafe, die Tat an sich war bereits rechtskräftig erwiesen.
Über den Verbleib zwei noch immer verschwundenen Skizzen von Richter schwieg sich der Angeklagte abermals aus. „Wir finden es schon ein starkes Stück, dass Sie sich hier rechtskräftig verurteilt hinsetzen und sagen: Die rücke ich nicht raus“, sagte Richter Hans Oymann, Vorsitzender der 4. Kleinen Strafkammer. Abermals ordnete das Gericht die Einziehung der Werke an.