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Prozess in KölnChef einer Kinderporno-Chatgruppe zu Haftstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
gefängnis

Der Verurteilte muss erneut ins Gefängnis. (Symbolbild)

Köln – Zu zwei Jahren und neun Monaten Haft hat das Landgericht am Montag einen 38-jährigen Mann verurteilt, den es für schuldig hält, in großen Mengen Kinderpornografie besessen und verbreitet zu haben. Bis zu seiner Verhaftung in diesem Mai war Andreas O. Administrator einer Chatgruppe, die er im Dezember 2018 eingerichtet hatte und die bis zu 76 Teilnehmer zählte. Nach Überzeugung der Richter diente sie dazu, Bilder und Videos auszutauschen sowie Texte über tatsächliche oder fantasierte Missbrauchserfahrungen, „damit die Mitglieder sich gegenseitig sexuell anstacheln konnten“. In Einzelfällen hätten sich Männer zu gemeinsamen Taten verabredet.

Schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens hatte Andreas O. die Karten auf den Tisch gelegt und es so ermöglicht, dass zahlreiche weitere Täter gefasst wurden. Zu den Chat-Teilnehmern gehörten Jörg L. und Sven K., die im Zusammenhang mit dem „Missbrauchskomplex Bergisch Gladbach“ inzwischen verurteilt worden sind – der eine zu zwölf Jahren mit Sicherungsverwahrung, der andere zu dreieinhalb Jahren Haft. Im Prozess zeigte sich der Angeklagte umfassend geständig. Der Staatsanwalts beantragte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten, der Verteidiger zwei Jahre.

Seit der Pubertät „pädosexuell ausgerichtet“

Andreas O. lebt im Schwarzwald auf dem Hof seiner Eltern. Er habe es nicht geschafft, sich von ihnen zu lösen und eine reife Persönlichkeit zu entwickeln, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann. Seit der Pubertät sei der 38-Jährige „pädosexuell ausgerichtet“. 2016 wurde er Mitglied eines Online-Forums für gleichartig veranlagte Männer. Nachdem er es aus Angst, entdeckt zu werden, verlassen hatte, gründete er eine eigene Gruppe. Mitglieder suchte er über einschlägige Internetseiten. Um sicherzugehen, dass sich keine verdeckten Ermittler einschlichen, mussten sich Interessenten gleichsam legitimieren, indem sie Kinderporno-Material übermittelten. Manche missbrauchten aktiv eigene und andere Kinder. In einem angeklagten Fall tauschte Andreas O. mit dem Vater eines Säuglings Bildmaterial aus und verabredete sich mit ihm zum gemeinsamen Missbrauch, zu dem es allerdings nicht kam.

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Ein psychiatrischer Gutachter charakterisierte den Angeklagten als schüchternen, gehemmten Mann, der Konflikte vermeide und keine nennenswerten Freundschaften habe. Ein Kriminalbeamter zeichnete das Bild eines völlig vereinsamten Menschen, der zwischen seinem Arbeitsplatz in einer Metallfirma und dem Hof pendelte, wo er, wie Kaufmann es formulierte, „in die bizarre Welt des Internets abtauchte“ und „sich ungehemmt mit Kinderpornografie befasste“. Andreas O. sei voll schuldfähig. Für ihn spreche, dass er Aufklärungshilfe geleistet habe, dank derer mehrere Opfer befreit werden konnten.