Haben städtische Mitarbeiter FC-Tickets umsonst bekommen und nicht wie vorgesehen für Arbeitseinsätze im Stadion genutzt? Die Ermittlungen laufen.
FC-Tickets umsonst für Freunde?Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Stadt Köln wegen Untreue-Verdacht
Es ist vergleichsweise wenig los in den Räumen des städtischen Ordnungsdienstes an jenem 18. April, als plötzlich die Staatsanwaltschaft an der Aachener Straße 1042 in Junkersdorf vorbeischaut. Viele Mitarbeitende des Ordnungsdienstes sind wegen einer möglichen Bombenevakuierung an der Mülheimer Brücke unterwegs.
Für sie steht viel Arbeit an an diesem Tag, unter anderem weil die Riehler Heimstätten in der Nähe sind, bis zu tausend Senioren das Gelände möglicherweise verlassen müssen. Am Ende handelt es sich nicht um einen Blindgänger, sondern nur um ein altes Treppenbauwerk.
Ob die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft an diesem 18. April ähnlich glimpflich für zwei hochrangige Mitarbeiter des Ordnungsdienstes ausgehen, wird sich erst noch zeigen.
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Verdacht der Vorteilsnahme
Am Donnerstag bestätigte die Kölner Staatsanwaltschaft dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ die Durchsuchungen, Sprecherin Stephanie Beller sagte: „Die Staatsanwaltschaft Köln führt gegen zwei Mitarbeiter der Stadt Köln und einen Mitarbeiter aus dem Ticketing eines Kölner Fußballklubs ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit der unentgeltlichen Zutrittsgewährung zu Heimspielen des Fußballklubs.“ Dabei handelt es sich nach Informationen dieser Zeitung um Fußball-Erstligist 1. FC Köln.
Laut Beller besteht gegen die Mitarbeiter der Stadt aus diesem Grund der Verdacht der Untreue. Am 18. April haben die Ermittler demnach nicht nur die Arbeitsplätze, sondern auch die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht, sie stellten Unterlagen und Speichermedien sicher. Die Auswertung dauert laut Beller noch an.
Karten für Familie und Freunde
Der Verdacht: Haben die städtischen Mitarbeiter Zutrittskarten für Heimspiele des 1. FC Köln an Kollegen, Familienmitglieder und Freunde verteilt, obwohl es sich um Karten für Arbeitseinsätze im Stadion handelte?
Wie zu hören ist, sollen sich in den vergangenen Jahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Betreffenden gemeldet haben, wenn sie ein bestimmtes FC-Spiel schauen wollten – also auch, wenn sie an dem Spieltag nicht im Einsatz waren, sondern als Privatleute. Es soll demnach nicht nur um Fußball-Spiele im Stadion gegangen sein, auch für ein Konzert der Sängerin Pink im Stadion soll es Kartenwünsche gegeben haben.
Richtlinien benennen Konsequenzen
In den sogenannten „Richtlinien für das Verbot der Annahme von Vergünstigungen bei der Stadt Köln“ heißt es zu möglichen Konsequenzen: „Ein Verstoß gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken kann dienst- beziehungsweise arbeitsrechtliche, disziplinarrechtliche und strafrechtliche Folgen nebeneinander nach sich ziehen.“
Stadtsprecherin Simone Winkelhog sagte am Donnerstag: „Ich bitte um Verständnis, dass sich die Stadt Köln aufgrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht äußert.“ Auch FC-Geschäftsführer Markus Rejek verwies auf das laufende Verfahren, deshalb werde der Klub sich nicht äußern.
Kontrolle bei Heimspielen des FC
Der städtische Ordnungsdienst ist beispielsweise zuständig für die Überwachung der Kölner Stadtordnung oder ordnungsbehördliche Kontrollen allgemein. Bei Heimspielen des FC kontrollieren sie außerhalb des Rhein-Energie-Stadions Wildpinkler, im Stadion achten sie etwa auf den Jugendschutz.
Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ soll es mehrere Arbeitskarten für das Stadion geben, die nicht personalisiert sind. Dazu kommen demnach zwei weitere, sie sollen auf die zwei hochrangigen Mitarbeiter namentlich ausgestellt sein.
Es gilt die Unschuldsvermutung
Die Karten sind dem Vernehmen nach nicht für Sitzplätze, sondern nur für den Zugang ins Stadion gedacht. Beller von der Staatsanwaltschaft wollte sich speziell zu den Arbeitskarten auf Nachfrage nicht äußern, sie verwies auf die geltende Unschuldsvermutung.
Die Stadt Köln hat in ihren Richtlinien geregelt, was ihren Mitarbeitenden gestattet ist und was nicht. Dort heißt es beispielsweise: „Korruption untergräbt bei den Bürgerinnen und Bürgern das Vertrauen in gerechte Aufgabenerfüllung. Um Korruption wirksam zu verhindern, muss deshalb bereits jeder Anschein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Köln für persönliche Vorteile in Zusammenhang mit ihrer Aufgabenerfüllung empfänglich sein könnten, wirksam vermieden werden.“
Deshalb sind Zuwendungen verboten, auf die kein Rechtsanspruch besteht und die damit ein Vorteil sind. „Auch die Weitergabe an Dritte, zum Beispiel Verwandte, Bekannte, andere Bedienstete oder soziale Einrichtungen ‚rechtfertigt‘ nicht die Annahme.“
Ein Vorteil können demnach Gutscheine, „zum Beispiel Telefon- oder Eintrittskarten“, sein. Laut der Richtlinien sind „durch unrechtmäßige oder unlautere Einflüsse alle Bereiche besonders gefährdet“, die beispielsweise Aufträge vergeben oder Kontrolltätigkeiten ausüben. Das letztere trifft auf den Ordnungsdienst zu.