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Kurioser Raub-ProzessEscort-Dame sperrt Freier in Köln auf den Balkon

Lesezeit 2 Minuten
Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger im Kölner Amtsgericht.

Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger im Kölner Amtsgericht.

Eine Prostituierte musste sich in einem kuriosen Prozess in Köln verantworten.

Ausgesperrt von einer Prostituierten, so stand der Geschäftsmann plötzlich auf dem Balkon seiner Wohnung in Köln. Die Escort-Dame schnappte sich derweil die Uhrensammlung und das iPhone des Kunden und verschwand. Ein nicht alltäglicher Fall, der zu einer Anklage wegen Raubes geführt hat. Am Freitag musste sich die 28-jährige Beschuldigte vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Köln: Prostituierte legt Geständnis ab

Über ihren Verteidiger legte die Angeklagte ein weitgehendes Geständnis ab. Täterin und Opfer kannten sich von früheren Treffen, zuletzt hatte die Sexarbeiterin den Mann mit einer Kollegin in einem Hotel in der Innenstadt aufgesucht. Dabei sei ihr die schöne Uhr des Kunden aufgefallen, eine Rolex Submariner.

Eigeninitiativ habe sich die Dame dann wieder mit dem Geschäftsmann getroffen, obwohl der gar keine Dienstleistung in Anspruch nehmen wollte. Sie habe dann von einem privaten Date gesprochen. Letztlich ließ sich der Mann darauf ein, man leerte eine Flasche Wein. Im Verlaufe des Abends im vergangenen Juni soll das Opfer laut Täterin seine Uhrensammlung gezeigt haben.

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Köln: Ausgesperrter bat Nachbarn um Hilfe

„Sie wollte ihn dann mit Dessous überraschen, sagte, dass sie duschen geht“, schilderte der Anwalt den weiteren Verlauf. Dem Vorschlag, doch auf dem Balkon noch eine Zigarette zu rauchen, sei der Mann gefolgt. Kurz darauf war die Tür verschlossen. Mit Uhren der Marken Rolex, Audemars Piqué und Hublot soll sich die Prostituierte aus dem Staub gemacht haben. Wert laut Anklage: 45.000 Euro.

Dass er Opfer einer Straftat wurde und die Frau verschwunden war, hatte der Geschäftsmann zunächst nicht realisiert. Im Zeugenstand schilderte der Bestohlene, noch völlig naiv geglaubt zu haben, sie habe sich vielleicht im Bad verletzt oder sei eingeschlafen. Er habe dann einen Nachbarn vom Balkon aus gebeten, an der Wohnungstür zu klingeln. Natürlich machte niemand auf.

Schaden konnte letztlich nicht beziffert werden

Danach habe man die Polizei verständigt. Mitarbeiter der Feuerwehr hätten ihn schließlich aus der misslichen Lage befreit. Problematisch erschien es, dass der Geschäftsmann keine Kaufbelege oder Zertifikate vorweisen konnte. Die Angeklagte behauptete nämlich, dass es sich um Plagiate handelte. Ihr Lebensgefährte habe das sofort erkannt und der habe Erfahrung mit gestohlenen Uhren.

Da der Schaden somit nicht beziffert werden konnte, fiel das Urteil relativ milde aus. Der Richter sprach von einem minder schweren Fall und verhängte acht Monate Haft auf Bewährung, dazu eine Geldzahlung von 3000 Euro. Zuvor hatte die Angeklagte ihren ehemaligen Kunden um Verzeihung gebeten. Der zeigte sich versöhnlich: „Ich bin so erzogen worden, Entschuldigungen anzunehmen.“