Haft-Urteil, aber freiSo geht es jetzt im Fall des Kölner Ex-Politikers Bähner weiter
Köln – Der ehemalige Kölner CDU-Politiker Hans-Josef Bähner (74) wehrt sich gegen das gegen ihn verhängte Strafurteil von dreieinhalb Jahren Gefängnis. „Ich habe Revision eingelegt“, bestätigt Verteidiger Mutlu Günal dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Es ist der letzte Strohhalm für den 74-jährigen Bähner, der im Prozess vor dem Landgericht Köln jede Schuld an der Schussabgabe auf einen 20-Jährigen von sich gewiesen und auch rassistische Beleidigungen abgestritten hatte.
Bähner bleibt zunächst auf freiem Fuß
Das Hafturteil hat für den Senior zunächst keine kurzfristigen Folgen. Bähner befand sich nicht in Untersuchungshaft und verblieb auch nach der Urteilsverkündung am Montagnachmittag auf freiem Fuß. „Wir müssen das jetzt erstmal so hinnehmen“, sagt Verteidiger Günal, der Freispruch beantragt hatte. Nun gelte es, das schriftliche Urteil von Richter Ralph Ernst und dessen Kammer abzuwarten, was etwa einen Monat in Anspruch nehmen dürfte. Dann muss die Revision begründet werden.
Ein Selbstläufer ist eine Revision am Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) überhaupt nicht. „Für eine Aufhebung der Entscheidung muss der BGH im schriftlichen Urteil des Landgerichts Rechtsfehler feststellen“, weiß der bekannte Strafverteidiger Karl-Christoph Bode. Darunter können Logikfehler in der Beweiswürdigung fallen oder Formfehler, etwa der Bezug im Urteil auf Akteninhalte, die in der Hauptverhandlung in erster Instanz keine Rolle gespielt haben.
Kölner Richter folgte Notwehrthese nicht
Bähners Verteidiger hatte sein Plädoyer auf eine Notwehrthese gestützt. Der 74-Jährige sei an seiner Gartenmauer angegriffen worden, dabei habe sich der Schuss aus Bähners nicht registrierter Pistole gelöst, Arm und Schulter eines damals 20-Jährigen wurden durchlöchert. Verteidiger Günal behauptete, dass sich der Beschossene und dessen Freunde bei deren Zeugenaussagen abgesprochen hätten. Diese hätten etwa die rassistischen Beleidigungen Bähners erst viel später erwähnt.
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Richter Ernst hatte dem Opfer, das der Verteidiger als „Lügner und Hochstapler“ bezeichnet hatte, und dessen Freunden jedoch geglaubt. Bähner habe vorsätzlich geschossen, dafür spreche auch der Bericht der Rechtsmedizin. Bei einem Angriff, wie von Bähner beschrieben, wäre das Projektil nicht in diesem Winkel in den Körper des Opfers eingedrungen. Der Richter stellte am Montag ebenfalls fest, dass der 74-jährige Bähner eine „fremdenfeindliche Gesinnung“ an den Tag gelegt habe.
Bähner könnte wohl in den offenen Vollzug
Scheitert Bähner in der Revision - die deutschlandweit geringe Erfolgsquote spricht gegen ihn -, dann bekommt der Senior bei Rechtskraft des Urteils die Ladung zum Haftantritt. Bähner müsste dann, da er auf freiem Fuß ist, aller Voraussicht nach in den offenen Vollzug der JVA Remscheid.
Auf dem Haftgelände könnte sich Bähner frei bewegen, auch sind bis zu 20 Freistunden pro Woche außerhalb des Gefängnisses möglich. Sollte Bähner noch einmal einen Job annehmen, sogar mehr.