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Kölner Richter entscheidetKeine Bewährung für den „höflichen“ Edeka-Räuber

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Der 24-jährige Angeklagte gestand den Raub in der Kölner Edeka-Filiale.

Köln – Für den Raubüberfall auf die Edeka-Filiale in Marsdorf muss der Täter für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Bei der Urteilsverkündung am Freitag im Landgericht überraschte der Vorsitzende Richter Peter Sommer mit der Aussage, dass er dem jungen Angeklagten eigentlich lieber eine Bewährungsstrafe gegeben hätte. Diese hatte der Verteidiger zuvor beantragt.

Bewährungsstrafe sei nicht möglich gewesen

Richter Sommer sagte, dass er dem Angeklagten grundsätzlich gerne eine Chance gegeben hätte, da der 24-Jährige nicht vorbestraft war und aus persönlicher Verzweiflung gehandelt habe. Der Täter hatte angegeben, dass ihm wegen einer offenen Rechnung der Strom abgestellt werden sollte. Und ohne Strom hätte er nicht mehr am Computer seiner Arbeit nachgehen können.

Doch das Urteil müsse der Bevölkerung auch das Gefühl geben, dass schwere Straftaten nicht ohne spürbare Sanktion bleiben können, erklärte der Vorsitzende Richter in Saal 5 des Kölner Justizgebäudes. Eine Bewährungsstrafe hätte dem im vorliegenden Fall nicht Rechnung getragen, da bei einer solchen Raubtat auch das Sicherheitsempfinden der Menschen berührt werde.

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Filialleiter von Kölner Edeka überfallen

So hatte der 24-jährige Angeklagte im vergangenen Oktober den Supermarkt in der Horbeller Straße aufgesucht und sich mit langem Mantel und Sakko bekleidet als externer Mitarbeiter des Edeka-Konzerns ausgegeben. Im Büro des Filialleiters abgekommen zog er eine echt aussehende Softair-Pistole aus seinem mitgebrachten Rollkoffer und erbeutete 13.600 Euro aus dem Tresor.

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Der Täter hatte den Filialleiter danach gefesselt und geknebelt und ihn im Büro eingeschlossen. Der Chef konnte sich aber schnell von seinen Fesseln befreien, er rief über die Lautsprecheranlage des Marktes um Hilfe. Mehrere Mitarbeiter verfolgten den Räuber und konnten ihn vor dem Markt stellen. Wenig später wurde der 24-Jährige von der Polizei abgeführt.

Kölner Staatsanwalt hatte vier Jahre Haft beantragt

Staatsanwalt Patrick Blume hatte in seinem Plädoyer die Gefährlichkeit der Tat hervorgehoben, da der Angeklagte auch ein Messer bei sich geführt hatte – angeblich nur, um das Klebeband für die Fesselung schneiden zu können. Doch bei einer etwaigen Eskalation der Situation sei nicht ausgeschlossen gewesen, dass der Täter das Messer auch als Waffe eingesetzt hätte.

Ankläger Blume hatte vier Jahre Haft beantragt. Das Gericht blieb darunter, da es trotz allem einen sogenannten minderschweren Fall annahm. Dazu hätte beigetragen, dass der Räuber bei der Tatausführung als ruhig und sogar höflich beschrieben wurde und letztlich niemand verletzt worden sei. Auch hätten die Edeka-Mitarbeiter im Prozess seine Entschuldigung angenommen.