Urteil gesprochenKölner verzockt sich in Online-Casino – und bekommt sein Geld zurück
Köln – In anderthalb Jahren hat ein Kölner bei einem Online-Casino knapp 7000 Euro verzockt. Abfinden wollte sich der Mann damit nicht, er beauftragte eine Anwaltskanzlei. Und tatsächlich entschied das Kölner Landgericht nun zugunsten des Zockers. Er bekommt laut Urteil jeden Cent zurück. Die Entscheidung der Kölner Richter dürfte auch auf viele andere Fälle Anwendung finden.
Kölner setzt 19.000 Euro bei Online-Casino aus Malta
Der Kölner hatte in seiner Klageschrift an das Gericht angegeben, von April 2015 bis Januar 2017 rund 19.000 Euro auf das Konto einer in Malta ansässigen Firma, die neben Sportwetten auch diverse Casino-Spiele anbietet, eingezahlt und nur rund 12.000 Euro davon zurück „gewonnen“ zu haben. Im Laufe der Monate hatte der Mann somit knapp 7000 Euro in dem Online-Casino verzockt.
Der Spieler gab an, er habe angenommen, die von der Firma aus Malta in Deutschland angebotenen Casinospiele seien gesetzlich zulässig. Was aber offenbar nicht der Fall war, was er im April 2020 zufällig im Internet gelesen habe. Die von ihm beauftragte Kanzlei stellte klar: Die angebotenen Online-Glücksspiele am Wohnort des Klägers in Deutschland waren tatsächlich gesetzlich verboten.
Maltesischer Anbieter verstoße gegen deutsches Recht
Der Anbieter mit Sitz in Malta habe sich an das Verbot jedoch nicht gehalten. „Mit Webseiten in deutscher Sprache haben sie das Online-Glücksspiel auch in Deutschland leicht zugänglich gemacht“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, dessen Kanzlei CLLB die Klage eingereicht hatte. Für die Spieler bedeutete das, dass sie ihr verlorenes Geld von den Anbietern zurückverlangen können.
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Die Betreiber des Online-Casinos argumentierten, dass die eingegangene Geschäftsbeziehung dem maltesischen Recht unterläge. Zudem habe der Kläger laut der Firma weder konkret dargelegt, „wann er welche Spiele gespielt habe, wieviel er jeweils pro Spiel eingezahlt habe und welche Einsätze er pro Spiel getätigt haben will.“ Zumal auch erlaubte Sportwetten in Betracht kämen.
Kölner Landgericht spricht Zocker Geld zu
Das Landgericht folgte der Klage des Kölners. Es gelte deutsches Recht, etwaige Klauseln in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der maltesischen Firma seien unzulässig. Mit dem Spielangebot gerade auch an Verbraucher in Deutschland habe der Anbieter gegen den damals geltenden Glücksspielstaatsvertrags verstoßen. Das verzockte Geld müsse daher zurückgezahlt werden.
Vergangenen Juli wurden die Rahmenbedingungen für Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert. „Die Änderungen wirken aber nicht rückwirkend“, so Anwalt Cocron. Außerdem müsse der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Zuletzt habe auch das Landgericht Freiburg einem Mandanten verlorenes Geld zugesprochen, in diesem Fall sogar 137.000 Euro.