Eine überraschende Wendung nahm der Prozess vor dem Kölner Amtsgericht.
Gefahr für die Allgemeinheit?Kölnerin soll Ex-Mann vergewaltigt haben – Einweisung in Klinik droht
Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung zum Nachteil ihres Ex-Mannes droht einer Kölnerin nun die Einweisung in die geschlossene Psychiatrie. Der zunächst zuständige Amtsrichter Karl-Heinz Seidel verwies das laufende Verfahren zur Klärung dieser Frage an das Landgericht – nur hier kann über Unterbringungen in psychiatrische Kliniken entschieden werden.
Köln: Gutachten schließt Gefährlichkeit nicht aus
Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte den Fall ursprünglich vor dem Amtsgericht angeklagt, weil die Ermittler offenbar von der Schuldfähigkeit der Angeklagten und einem noch ausreichenden Strafrahmen von bis zu vier Jahren Haft ausgingen. Das mit einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern besetzte Schöffengericht kann keine höhere Freiheitsstrafe verhängen.
Es wird dann der bereits dritte Anlauf in dem Verfahren sein. Bereits im Januar vergangenen Jahres war es zum Prozessauftakt gekommen. Nachdem die Angeklagte im Gerichtssaal aggressiv aufgetreten war, sollte sie zunächst von einem psychiatrischen Gutachter untersucht werden. Beim zweiten Prozess konnte dann eine Gefahr für die Allgemeinheit nicht mehr ausgeschlossen werden.
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Kölner Richter regte Ausschluss der Öffentlichkeit an
Verfolgen durfte die Öffentlichkeit und damit auch die Presse die Verhandlung nicht. So hatte die Beschuldigte abermals lautstark gegen einen anwesenden Fotografen gewettert. Nachdem sich Richter Seidel zuvor selbst über das Fotografieren seiner Person durch den Pressefotografen echauffiert hatte, regte er den Ausschluss der Öffentlichkeit an und beschloss diesen dann auch.
Die 46-jährige Angeklagte soll ihren Ex-Ehemann mehrfach sexuell motiviert attackiert haben. In einem Fall, als das geschiedene Ehepaar über das Umgangsrecht der beiden minderjährigen Kinder sprechen wollte. Die Kölnerin habe ihren Ex-Mann laut Staatsanwaltschaft gegen dessen Willen auf die Couch gedrückt, sein Hemd geöffnet, auf die Brust geküsst und den Oralverkehr ausgeführt.
Anklage spricht von Vergewaltigung und Hausfriedensbruch
Der Mann habe sich gegen den Übergriff nicht wehren können, da er an Bluthochdruck leide. „Er hatte Angst, in Ohnmacht zu fallen“, heißt in der Anklageschrift, die im ersten Prozess verlesen wurde. Mehrfach habe er geäußert, keinen Sex zu wollen. „Sie sei unsauber und stinkt“, habe er zu seiner Ex-Frau gesagt. Über den Balkon habe der Mann dann zu einem Nachbarn fliehen können.
Bei einem nächsten Treffen soll die Angeklagte ihren Ex-Mann auf einer Parkbank bedrängt haben. Schließlich sei sie über die Terrassentür in die Wohnung des Ex-Manns eingestiegen, habe diesen erneut attackiert. Die damals etwa zehnjährige Tochter, die wie ihr Bruder beim Vater lebt, habe auf ihre Mutter eingeschlagen. Angeklagt ist die Frau neben Vergewaltigung auch wegen Hausfriedensbruch.