Der Vorsitzende Richter gab eine erste Einschätzung in dem kuriosen Fall ab.
Gerichtsprozess in KölnFührte falsches „Kuckelkorn-Gerücht“ zum Sturz eines Karnevalspräsidenten?
Dem Eklat folgte die Klage. Nach der nicht lautlos erfolgten Abwahl des damaligen Präsidenten der „Lyskircher Junge“ im vergangenen Jahr muss nun das Landgericht Köln über die pikante Angelegenheit entscheiden. Der Kläger, der die Wahlen als nichtig bezeichnet, gilt als ein Vertrauter des geschassten Präsidenten Karsten Kircher. Am Donnerstag gab der Richter eine erste Einschätzung zu dem Fall ab.
Köln: Sorgte „Kuckelkorn-Gerücht“ für Abwahl?
Die Abwahl des erst kurz zuvor ins Amt gehobenen Präsidenten Kircher hing mit Gerüchten zusammen, der Kölner Festkomitee-Chef Christoph Kuckelkorn wolle die „Lyskircher Junge“ vom nächsten Rosenmontagszug ausschließen – weil Kircher wegen einer Steuerstraftat verurteilt worden sei. Kuckelkorn dementierte nach Bekanntwerden prompt, eine solche Drohung habe es nie gegeben.
Unter dem Aktenzeichen 15 O 457/23 muss das Kölner Landgericht nun erörtern, in welcher Form das „Kuckelkorn-Gerücht“ bei der Jahreshauptversammlung des Vereins im September 2023 verbreitet wurde und ob Mitglieder dadurch in ihrer Wahl beeinflusst worden sind. Gewählt wurde an diesem Abend Thomas Münch als neuer Vorsitzender, er bekleidet das Amt des Präsidenten bis heute.
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Kölner Richter bezeichnet Verfahren als nicht zielführend
„Tatsächlich stehen Vorwürfe im Raum, denen man nachgehen muss“, sagte der Vorsitzende Richter Johannes Hogenschurz beim Prozessauftakt in Saal 225 des Kölner Justizgebäudes. Man könne sicher etliche Zeugen zur Causa Kuckelkorn hören. Der Fall drehe sich letztlich nicht darum, ob getroffene Beschlüsse ordnungswidrig seien, „sondern, ob sie ordnungsgemäß zustande gekommen sind“.
Zielführend sei das Verfahren aber nicht, stellte der Richter fest. Zumal der neue Vorstand bei einer kürzlich stattgefundenen Mitgliederversammlung bestätigt worden sei. „Eigentlich geht es doch darum, dass jetzt Ruhe im Verein einkehrt“, so Richter Hogenschurz. Der Kläger, seit etwa zwei Jahren Mitglied im Verein, wollte die Klage aber nicht zurücknehmen. Der Prozess geht also weiter.
Köln: Präsident bezeichnet Verfahren als „Quertreiberei“
Der Anwalt des Klägers argumentierte, dass sich einige Mitglieder bei einer Zurücksetzung in den Stand von 2023 wohl anders entscheiden würden. Der geschasste Präsident Kirchner sagt im Gespräch mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, dass er das Amt aber ohnehin nicht mehr ausführen wolle. Er fühlt sich als Bauernopfer eines angeblichen Strippenziehers hinter den Kulissen.
Der amtierende Präsident Thomas Münch bezeichnet das Gerichtsverfahren als „Quertreiberei“. Die Außenwirkung sei katastrophal. Auch verursache der Fall solche Kosten, dass man die Tanzgruppen des Vereins nicht mehr vernünftig ausstatten könne. Da auch seine Bestätigung im Amt angegriffen wird, denkt Münch nun über eine weitere und diesmal notariell begleitete Vorstandswahl nach.