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„Freibrief für übergriffige Männer“Kölner Initiative kritisiert Gerichtsentscheidung

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

Köln – Mit deutlichen Worten kritisiert die „Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt“ die Einstellung eines Gerichtsverfahrens gegen einen 42-jährigen Elektriker wegen sexueller Belästigung. „Das ist ein Freibrief für übergriffige Männer und eine Ohrfeige für alle betroffenen Frauen und Mädchen, die gehofft hatten, sich endlich mit juristischen Mitteln gegen Grapscher wehren zu können“, sagt Sprecherin Frauke Mahr.

Kölner Richterin wird für Entscheidung kritisiert

Eine Kölner Amtsrichterin hatte das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Familienvater ohne Auflagen eingestellt – mit der Begründung: „Es war der 11. 11., und selbst wenn es so war, ist das so gering, dass wir das auf uns beruhen lassen können.“ Der Angeklagte hatte den Vorwurf zuvor bestritten, am 11. November 2018 einer 27-Jährigen auf einer Rolltreppe in einer KVB-Haltestelle unter den Rock gefasst zu haben.

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„Grapschen ist also doch nur ein Kavaliersdelikt und an Karneval sowieso – geltendes Recht wird außen vor gelassen, die Justiz lässt die Opfer im Stich“, klagt Frauke Mahr.

Demo am Mittwoch vor Weiberfastnacht

Unter dem Motto „So nicht!“ will die Initiative am kommenden Mittwoch – einen Tag vor Weiberfastnacht – ab 14 Uhr vor dem Amts- und Landgericht an der Luxemburger Straße demonstrieren. Der „Kölner Initiative gegen Sexualisierte Gewalt“ angeschlossen sind zum Beispiel Vereine wie „Lobby für Mädchen“, der „Sozialdienst Katholischer Frauen" oder der „Notruf für vergewaltigte Frauen“, aber auch die Polizei Köln, das städtische Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern und die Diakonie Michaelshoven.

Henning Banke, Präsident des Kölner Amtsgerichts, sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, er dürfe den aktuellen Fall nicht bewerten, „da Richterinnen und Richter von Verfassungs wegen einer Dienstaufsicht bei Ihrer Spruchrichtertätigkeit nur sehr eingeschränkt unterliegen“. Grundsätzlich dürfe eine solche Entscheidung aber keinesfalls als „Freibrief“ gewertet werden. Banke: „Ein sexueller Übergriff ist ein strafbares Verhalten, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bewehrt ist – an Karneval und auch an allen anderen Tagen des Jahres.“