Drei Verdächtige sollen vergangene Woche einen Jugendlichen aus Rache in Köln erstochen haben. Über einen sind nun Details bekannt.
Nach Tod von 15-JährigemÄltester Verdächtiger in Mülheimer Hafenmord hat dickes Vorstrafenregister
Ein Jugendlicher wird am Mülheimer Hafen erstochen, Polizisten fanden die Leiche vor einem Schiffsanleger. Drei Männer gelten seit dem Verbrechen vor rund einer Woche als dringend tatverdächtig. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen gemeinschaftlichen Mord vor, das Motiv sei Rache. Nun wurde das dicke Vorstrafenregister des 26-jährigen beschuldigten Ahmet Y. bekannt. Seit vielen Jahren steht der Mann immer wieder wegen Drogendelikten und weiteren Taten vor Gericht.
Köln: Mordverdächtiger hat einige Vorstrafen
Die erste aktuell aktenkundige Tat des Beschuldigten stammt aus dem Jahr 2018. Wegen eines Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz hatte das Amtsgericht den Mann zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt. 800 Euro musste er zwei Jahre später bezahlen, Drogenhandel war hier der Vorwurf. Es folgten Verurteilungen wegen Hehlerei (600 Euro), und noch zweimal Drogenhandel (2400 Euro und 1500 Euro). Ein Jahr Haft auf Bewährung setzte es in Dortmund für ein illegales Autorennen.
Noch nicht rechtskräftig ist ein Urteil aus dem April vergangenen Jahres. Y. soll mit zwei Komplizen Marihuana verkauft haben – im Bereich des Rendsburger Platzes in Mülheim, an dem sich auch die Trude-Herr-Gesamtschule befindet. Das Amtsgericht Köln setzte ein Jahr und vier Monate Haft fest, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Die Vorwürfe hatte der 26-Jährige in dem Verfahren nicht eingeräumt, er ging in Berufung. Vor dem Landgericht wird in der Sache daher bald neu verhandelt.
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Aktuelle Verhandlung im Kölner Amtsgericht
Am Montag kam es zu einer weiteren Verhandlung gegen Ahmet Y. im Amtsgericht, diesmal wegen des Vorwurfs des illegalen Waffenbesitzes. Aufgrund des schwelenden Mordverdachts sitzt Y. inzwischen in Untersuchungshaft, er wurde daher per Gefangenentransporter aus der JVA Köln-Ossendorf zum Justizzentrum an der Luxemburger Straße gefahren. Ein Wachtmeister brachte den Mann, dem Handschellen angelegt worden waren, zum aktuellen Prozess in Saal 9 des Amtsgerichts.
Das Medieninteresse war groß, der Angeklagte erschien mit tief über den Kopf gezogener Kapuze, verbarg so sein Gesicht vor den anwesenden Fotografen, bis diese wieder den Saal verlassen hatten. Die Frage der Richterin nach seinem Alter beantwortete er und auch, wo er geboren sei. „Ich bin in Köln geboren“, sagte Y. mit fester Stimme.
Halbautomatische Pistole in Mülheimer Wohnung entdeckt
Konkret wurde dem 26-Jährigen vorgeworfen, der zuletzt von Sozialleistungen lebte, in seiner Wohnung in Mülheim eine halbautomatische Reck P8 mit Magazin und Munition besessen zu haben. Ermittler hatten die Pistole bei einer Razzia entdeckt. „Der Vorwurf wird eingeräumt“, sagte letztlich Verteidigerin Anne Kieven aus der Kanzlei Rosentreter und Scholz. Ein Jahr auf Bewährung lautete dafür das Urteil – für Ahmet Y. somit eine weitere noch nicht rechtskräftige Verurteilung.
Zuvor war die Anwältin mit der Anregung gescheitert, den Waffenfall in Hinblick auf das laufende Mordverfahren einzustellen. Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich, wenn gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren gleichzeitig laufen. „Da sehe ich mit Blick auf den Stand der Ermittlungen derzeit keine Handhabe“, hatte die Richterin in Bezug auf den Mordfall erklärt, das Verfahren laufe ja auch erst wenige Tage. Tatsächlich liegt hier noch einiges im Unklaren.
Mordopfer soll einen Beschuldigten belastet haben
Ahmet Y. soll nach bisherigen Ermittlungen an der Tötung des 15-Jährigen am Mülheimer Hafen beteiligt gewesen sein. Er soll in Verdacht stehen, ein Tatauto gefahren zu haben. Als weitere Täter gelten zwei 18 und 20 Jahre alte Männer. Die sollen das spätere Opfer gegen 1.30 Uhr in der Nacht vor einer Gaststätte an der Danziger Straße bedroht, laut des Wirts gerufen haben: „Jetzt nehmen wir dich mit.“ Dann hätten die Täter, einer habe eine Waffe gezogen, den Jugendlichen weggezerrt.
Auslöser des Konflikts soll gewesen sein, dass der 15-Jährige bei einem gegen ihn selbst geführten Drogenprozess im Februar einen der späteren Beschuldigten belastet haben soll. Wie derjenige davon erfahren hat, ist unklar, denn die Verhandlung war nicht öffentlich. Kurz vor der Tat soll einer der Beschuldigten den Mord dem Vater des Opfers gegenüber angekündigt haben: „Wenn wir deinen Sohn finden, bringen wir ihn um.“ Der Junge habe die Todesdrohung aber heruntergespielt.