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Am Bahnhof DeutzKölner rüttelt an Snack-Automaten auf Bahnsteig – und muss fast ins Gefängnis

Lesezeit 3 Minuten
Die nun verhandelte Tat ereignete sich am Bahnhof Messe/Deutz (Symbolbild).

Die nun verhandelte Tat ereignete sich am Bahnhof Messe/Deutz (Symbolbild).

Der Beschuldigte musste sich nun vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Für ein paar Geldmünzen aus einem Snack-Automaten hat ein vorbestrafter Kölner eine längere Gefängnisstrafe riskiert. Der Mann musste sich am Montag wegen des Vorwurfs des besonders schweren Diebstahls vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Eine zunächst erfolgreiche Flucht vom Tatort Bahnhof Deutz spielte dem Angeklagten beim Prozess aber letztlich in die Karten.

Köln: Snack-Automat am Bahnhof Deutz stand offen

Beim Befüllen an den Gleisen 7 und 8 hatte der zuständige Mitarbeiter den Snack-Automaten nicht richtig geschlossen. Die Tür öffnete sich wieder, was später der Angeklagte wahrnahm, als er gerade auf einen Zug wartete. „Die Gelegenheit war günstig“, so formulierte es Verteidiger Claus Eßer in Saal 36 des Justizgebäudes. Daher habe sein Mandant mal an dem Münzfach „herumgefummelt“.

Mit kräftigem Rütteln hatte der Beschuldigte die Vorrichtung gelöst und beschädigt, die Münzen verteilten sich danach auf dem Bahnsteig. „Das war eine blöde Idee“, gab der Angeklagte zu. „Da ist ja alles runterfallen und ich bin dann auch direkt abgehauen“, sagte er weiter und implizierte damit, gar kein Geld gestohlen zu haben. Das warf ihm die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage aber explizit vor.

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Kölner Amtsgericht: Höhe der Beute gibt den Ausschlag

„Das Video vom Bahnsteig zeigt aber schon, wie Sie da was zusammensuchen“, stellte der Richter kritisch fest. „Ja, so ein bisschen was habe ich mir doch geschnappt“, räumte der Beschuldigte ein. „Und wie viel?“, fragte der Richter. „Keine Ahnung“, sagte der Beschuldigte und zuckte mit den Schultern. Der Richter hakte nochmals nach. „Vielleicht fünf Euro“, meinte der Mann dann.

„Dann sind wir unter der Grenze“, stellte die Staatsanwältin fest. Denn ein „besonders schwerer Fall des Diebstahls“, der mit drei Monaten bis zu zehn Jahren Haft bestraft wird, liegt bei einem Beutewert unter 25 Euro nicht vor. Das Gesetz spricht dann von einer geringwertigen Sache – nur Handfeuerwaffen, Maschinenpistolen oder Sprengstoff, egal welchen Wertes, fallen nicht darunter.

Köln: Richter belässt es bei Geldstrafe

Eine Zeugin sagte danach allerdings aus, der Angeklagte habe nach ihrer Wahrnehmung das ganze Kleingeld mitgenommen. Zumindest habe sie kurz nach dessen Flucht keine Münzen mehr auf dem Bahnsteig liegen sehen. Um wie viel Geld es sich nun genau handelte, konnte letztlich aber nicht mehr ermittelt werden. Im Zweifel für den Angeklagten wurde die geringe Summe angenommen.

700 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze zu je 10 Euro) hieß es dann per Urteil für den Frührentner, der sich nach langem Heroinkonsum derzeit im Methadonprogramm befindet. Nach 25 Vorstrafen drohte nun auch der Widerruf einer laufenden Bewährungsstrafe – die noch offenen 14 Monate Haft muss er durch das neue und vergleichsweise milde Urteil aber sehr wahrscheinlich nicht antreten.