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Geständnis abgelegtKölner sticht nach Trennung 41-mal auf seine Ehefrau ein

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Der Angeklagte im Landgericht Köln mit Verteidiger Ingmar Rosentreter

Köln – Nach der Trennung von ihrem Mann sei sie wachsam gewesen. Hinter jeder Ecke habe sie ihn vermutet, sagte die Frau am Montag als Zeugin vor dem Landgericht aus. Doch diesen Moment, als sie ihre Tochter zur Kita gebracht und telefoniert habe, habe er genutzt. Mit einem spitzen Gegenstand hatte der Täter 41-mal auf das Gesicht seiner Ehefrau eingestochen.

Foto zeigt Gesicht des Opfers voller Einstiche

Als die Zeugin beim Prozessauftakt ein Foto ihres blutigen Gesichts sah, schluchzte sie. Kleine Einstiche waren überall auf der Haut zu sehen, Narben an den Augenlidern. Ob ihr Ehemann sie mit einem Kugelschreiber, einem Schraubendreher oder einem Schlüssel traktiert habe, könne sie nicht mehr sagen. Nur, dass er weiter gemacht habe, obwohl ihre weiße Bluse bereits mit Blut getränkt war.

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Über seinen Verteidiger Ingmar Rosentreter legte der Angeklagte (41) ein umfassendes Geständnis ab. Mit einem Schlüsselbund habe er seine Frau attackiert, nachdem sie ihm gesagt habe, dass er ihre gemeinsame Tochter nicht mehr sehen dürfte. Hals über Kopf sei seine Frau zuvor mit dem Kind aus der gemeinsamen Wohnung geflohen, das habe ihm das Herz gebrochen.

Verprügelt habe er seine Ehefrau zuvor „nicht ständig“, auch wenn sie etwas anderes behaupte. Ihm sei aber schon einmal „die Hand ausgerutscht“, wie es der Verteidiger ausdrückte. Zum Bruch sei es offenbar gekommen, nachdem er seiner Frau aufgrund der Corona-Lage untersagt habe, die Tochter mit zur Beerdigung ihrer Großmutter in Tunesien zu nehmen, dem Heimatland des Ehepaares.

Köln: Angeklagter streitet Tötungsvorsatz ab

Einen Tötungsvorsatz stritt der gelernte Industriemechaniker aber ab. Hätte er das vorgehabt, dann hätte er ja auch ein Beil benutzen können, was immer in seinem Auto liege. Während der Attacke sei ihm bewusst geworden, wie sehr er überreagiere und habe daher von seiner Frau abgelassen. Nach dem Angriff im vergangenen Mai wurde der Mann festgenommen, er sitzt in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es die Bewohner der am Tatort gelegenen Häuser in Eil waren, die den Angeklagten mit ihren Schreien von der weiteren Tatausführung abgehalten hätten. Dann käme ein sogenannter Rücktritt vom Mordversuch wohl nicht mehr in Betracht. Für ein versuchtes Tötungsdelikt droht sogar lebenslänglich Gefängnis. Der Prozess wird fortgesetzt.