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„Fucklife“Kölner Angeklagter provoziert bei Vergewaltigungs-Prozess

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Der Angeklagte Dennis S. (l.) mit seinem Verteidiger beim Prozess in Köln.

Köln – Den Schriftzug auf seinem Pullover könnte man als geschmackloses Statement verstehen. „Fucklife“ war dort zu lesen, als Dennis S. (33) am Montag durch einen Wachtmeister begleitet Saal 110 des Landgerichts Köln betrat – dem Mann wird mehrfache Vergewaltigung vorgeworfen.

Köln: Angeklagter lernte Frau über Tinder kennen

Der Angeklagte und das mutmaßliche Opfer hatten sich über die mobile Dating-Plattform „Tinder“ kennengelernt und waren eine Beziehung eingegangen, wonach er bei ihr eingezogen war.

Im August vergangenen Jahres soll es laut Staatsanwaltschaft zum ersten Gewaltausbruch gekommen sein. Zunächst soll der 33-Jährige seiner Lebensgefährtin mit der flachen Hand gegen den Hinterkopf und dann auf die Nase geschlagen haben, worauf diese stark blutete.

Lebensgefährtin laut Anklage mehrfach vergewaltigt

Drei Wochen später habe er laut Anklage über zu wenig Sex geklagt und gesagt: „Dann hol ich mir den jetzt halt so, dann siehst du jetzt, wer der Mann im Haus ist.“ Daraufhin habe er die Rollläden heruntergelassen, seine Freundin vergewaltigt und dabei gewürgt.

Einen Monat später soll sich eine weitere Attacke ereignet haben. „Die Geschädigte kam gegen 18 Uhr von der Arbeit zurück und äußerte, die Beziehung beenden zu wollen“, heißt es seitens der Staatsanwaltschaft. Das habe Dennis S. nicht akzeptieren wollen. „Ich lösche alles vor deinen Augen aus, was dir lieb ist“, habe er gesagt und die Frau erneut brutalst vergewaltigt.

Angeklagter kam nach Anzeige in Untersuchungshaft

Es vergingen noch einige Tage, bis das mutmaßliche Opfer zur Polizei ging. Der Angeklagte kam daraufhin in U-Haft. Zum Prozessauftakt hatte der Angeklagte geschwiegen, sein Anwalt kündigte eine Einlassung für den nächsten Verhandlungstag an.

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Offenbar bestreitet Dennis S. die Taten, denn der Vorsitzende Richter Benjamin Roellenbleck deutete an, die Frau am Donnerstag im Zeugenstand wohl lange vernehmen zu müssen – dies geschieht bei Sexualdelikten in der Regel nur bei strittigen Sachverhalten.

Beschuldigten droht dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie

Ein vorläufiges Gutachten eines Psychiaters sieht bei dem Beschuldigten eine Impulskontrollstörung. Aufgrund fehlender Einsichtsfähigkeit könnten weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sein, demnach wäre der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit. Dem 33-Jährigen droht demnach auch die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie.

Der völlig deplatzierte Schriftzug auf dem Pullover des Angeklagten war indes kein Thema. Grundsätzlich könnte der Richter eine solche Aufmachung verbieten, wenn er darin ein ungebührliches Verhalten sieht. Dann könnte er Geldbußen oder Ordnungshaft verhängen.