Bisher hatte sich die Krankenpflegerin nur schriftlich über den Anwalt eingelassen.
Mutter in Kölner Pflegeheim vergiftetRichter reicht „Geständnis“ seiner früheren Schöffin nicht
Im Strafprozess um den Giftanschlag einer Krankenpflegerin auf die eigene Mutter im Pflegeheim droht der Angeklagten mehr denn je eine lebenslange Freiheitsstrafe. Beim zweiten Verhandlungstag um versuchten Mord im Landgericht machte Richter Peter Koerfers der beschuldigten 62-Jährigen deutlich, sich eine mildere Strafe durch ein authentisches Geständnis erst verdienen zu müssen.
Köln: Nur schriftliche Einlassung über den Anwalt
Beim Prozessauftakt hatte die Angeklagte sich zwar umfassend zu den Vorwürfen eingelassen, allerdings nur über ihren Verteidiger Christoph Grabitz. Der trug einen Schriftsatz in der Ich-Form vor, der maßgeblich von der Mandantin verfasst worden sein soll. Darin gab die Beschuldigte zu, ihrer Mutter im Januar eine hohe Dosis an Insulin gespritzt zu haben, um „ihr das Leben abzunehmen“.
Der Schriftsatz des Anwalts war so formuliert, dass man nicht von einem versuchten Heimtückemord, sondern einer Tötung auf Verlangen ausgehen kann. Die demenzkranke 88-Jährige habe immer wieder Todeswünsche ausgesprochen, auch Selbstmordversuche hinter sich gehabt. „Willst Du jetzt gehen, Mama?“, habe sie die Mutter am Tattag gefragt. Die habe geantwortet: „Ja, hilf mir dabei.“
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln
- Prozess nach Messerstich Junger Leverkusener soll Kontrahent mit dem Tod gedroht haben
- Kölner Wegerechtsstreit Straßeneigentümer wehrt sich gegen Umwidmung – Posse geht weiter
- Rheinischer Drogenkrieg 21-Jähriger soll beim Marihuana-Diebstahl beteiligt gewesen sein
- „Keinen Zweifel an Tötungsabsicht“ Richterin begründet geringe Haftstrafe für Rheindorfer Messerstecher
- „Skrupellos“ So begründet der Richter das Mordurteil im Fall Dara K. – wieder Tumult im Gerichtssaal
- Landgericht Köln Frechener soll Kindern für Sex Geld gegeben haben
- A3-Tragödie Kölner Justiz geht offenbar Weg des geringsten Widerstandes
Köln: Richter wünscht sich persönliche Vernehmung
„Wenn das ein richtiges Geständnis mit erheblich schuldmildernder Wirkung werden soll, dann bedarf es der Nachbesserung“, sagte Richter Koerfers. Man habe viele Nachfragen und die wolle man der Angeklagten auch persönlich stellen. Von einer schriftlichen Beantwortung halte das Gericht nichts. Denn gerade der authentische Eindruck in der Hauptverhandlung sei ausschlaggebend.
Der Richter deutete auch an, warum er der schriftlichen Einlassung offenbar kein allzu großes Gewicht zumisst. So hatte die Angeklagte bei der Polizei kurz nach ihrer Festnahme schon einmal ausführlich ausgesagt, da aber laut Koerfers völlig gegensätzliche Angaben gemacht. Damals hatte die Pflegerin alles abgestritten. Und ausgesagt, ihre Mutter habe gar nicht sterben wollen.
Angeklagte war Schöffin am Kölner Schwurgericht
Als Richter Koerfers fragte, ob die Angeklagte seine Ansprache verstanden habe, nickte diese mit dem Kopf. Als frühere Schöffin am Kölner Landgericht – ausgerechnet auch in der Schwurgerichtskammer von Peter Koerfers – sollte sie aber auch aus eigener Erfahrung wissen, worauf es bei Mordprozessen ankommt und wie man Pluspunkte für eine mildere Bestrafung sammelt.
Am Mittwoch im Zeugenstand hatten zwei Söhne der Angeklagten ausgesagt, dass eine mögliche Sterbehilfe in der Familie zwar nie Thema gewesen sei. Allerdings habe die Großmutter mehrfach einen Todeswunsch geäußert. „Sie war sehr verbittert“, sagte einer der Enkel. Sie habe sich im Pflegeheim einsam gefühlt, in dem sie bis heute lebe. Die zunehmende Demenz habe ihr sehr zugesetzt, doch es habe auch immer wieder sehr klare Momente gegeben. Von einem solchen hatte auch die Angeklagte kurz vor der Insulinverabreichung gesprochen. Der Prozess wird fortgesetzt.