Köln – Es war eine kuriose Verhandlung um Entführung, Raub und Körperverletzung, die dem langjährigen Kölner Richter Frank Altpeter den Posten im Strafbereich gekostet und eine Disziplinarmaßnahme eingebracht hat. Mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ hatte Altpeter drei Beschuldigte abrupt mit einem Freispruch nach Hause geschickt, ohne den Fall richtig aufgeklärt und sich mit seinen Schöffen beraten zu haben. Seit Mittwoch wird neu verhandelt, vor der Berufungskammer des Landgerichts. Der Vorsitzende Richter Thomas Beenken machte deutlich, dass es diesmal gründlich ablaufen soll. „Wir haben Zeit“, so Beenken.
Kein schriftliches Urteil aus erster Instanz
„Ich beantrage, dass das schriftliche Urteil der ersten Instanz verlesen wird“, sagte Verteidiger Andreas Schäfer zu Beginn der Verhandlung in Saal 2 des Kölner Justizgebäudes. So ist es üblich bei Berufungsverhandlungen. Doch so ein Urteil gab es nicht, lediglich ein Protokoll, in dem Altpeter den Freispruch festgehalten hatte. Ausführlich schriftlich fixiert wurde die Entscheidung vom Januar vergangenen Jahres nicht, nachdem der Amtsrichter vergeblich versucht hatte, den Freispruch zurückzunehmen. Um in der Berufung in die Sache einzuführen, verlas Richter Beenken daher die ursprüngliche Anklageschrift.
Der Fall: Nach einer Hochzeitsfeier in Niehl sollen sich im Oktober 2018 die drei Angeklagten sich zunächst mit dem späteren Opfer (27) gestritten haben, dann soll es zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. „Sie schubsten den Geschädigten in einen Opel“, heißt es in der Anklageschrift, einer habe den Mann mit dem Gurt fixiert, ein weiterer das Auto von innen verriegelt.
Zur Keupstraße gebracht und verprügelt
Mit ihrem Opfer sollen die drei Freunde dann in die Keupstraße gefahren sein, den 27-Jährigen dort auf der Straße verprügelt haben. Mit den Fäusten sollen die Täter auf den Oberkörper und Arm des Mannes eingewirkt haben, zudem seien Tritte gegen den Nacken erfolgt. Prellungen und Schürfwunden seien die Folge gewesen. Schließlich sollen die Angeklagten dem Mann, den sie bereits aus einem Dorf in ihrem Heimatland Irak kannten, noch das Smartphone und 500 Euro gestohlen haben.
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Während die Angeklagten wie in erster Instanz zum Sachverhalt schwiegen, bekräftigte der Geschädigte im Zeugenstand die Vorwürfe. Anlass des Streits sollen mehrfache Metalldiebstähle der Angeklagten beim gemeinsamen Arbeitgeber gewesen sein, von denen der Zeuge gewusst habe. „Ich habe ihnen gedroht, dass ich zur Polizei gehe“, sagte der 27-Jährige. Nach dem Angriff sei er im Krankenhaus behandelt wurden, so Nebenklage-Anwältin Eva Kuhn.
Raubvorwurf bestätigt sich wohl nicht
Ein Detail in der Aussage des Geschädigten könnte für seine Glaubwürdigkeit sprechen, da der 27-Jährige die Angeklagten damit zumindest teilweise entlastete. So hatte er auf Nachfrage des Richters angegeben, den mutmaßlichen Raubvorgang nicht beobachtet zu haben, theoretisch könnte er Handy und Geld auch verloren haben. „Der Raubvorwurf ist damit vom Tisch“, frohlockte einer der Verteidiger und fragte, ob man das Verfahren nun einstellen könnte. Da spielte wiederum Staatsanwalt Benno Schmitz nicht mit. Denn was bliebe, sei die gefährliche Körperverletzung. Und auch hierauf steht Gefängnis.
Nächste Woche soll noch ein Mann aussagen, der sich zum Termin am Mittwoch krank gemeldet hatte. Er wolle sich da ohnehin nicht einmischen, hatte er dem Richter geschrieben. In erster Instanz hatte der unwillige Zeuge den Richter zum Freispruch animiert. Danach sieht es diesmal nicht aus.