Eine erneute Verurteilung wegen Nötigung fingen sich Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ in Köln ein.
Kölner AmtsgerichtNächste Strafe für „Klimakleber“ nach Verkehrschaos auf Innerer Kanalstraße
Zu Geldstrafen wegen Nötigung hat das Amtsgericht am Donnerstag zwei weitere Klimaaktivisten der Gruppierung „Letzte Generation“ verurteilt. Die Angeklagten hatten sich vergangenen Juli auf der Inneren Kanalstraße an einer Klebeaktion beteiligt und so für ein Verkehrschaos gesorgt. Die Richterin setzte Geldstrafen von 1200 und 2250 Euro (30 Tagessätze zu je 40 und 75 Euro) fest.
Kölner Staatsanwalt: Keine politische Anweisung
Verteidiger Hatlé hatte geäußert, die Staatsanwaltschaft wolle unbedingt eine Verurteilung. Staatsanwalt Sinan Sengöz entgegnete: „Hier wird unterstellt, die Staatsanwaltschaft habe ein Problem mit der letzten Generation und gehe deshalb strafrechtlich gegen sie vor – das stimmt nicht.“
Man betrachte den Einzelfall und würde auch nicht politisch angewiesen, die „Letzte Generation“ zu kriminalisieren. Wer solle das auch machen, fragte Sengöz und lachte, „ vielleicht der grüne Justizminister?“
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Anwälte sahen keine Verwerflichkeit
Die Verteidiger hatten Freispruch beantragt. Sie sahen vor allem keine Verwerflichkeit der Handlung ihrer Mandanten, der mit einer Nötigung einhergehen müsse. Denn der Klimanotstand betreffe alle. Anwalt Hatlé hatte aber auch die vermeintliche strafrechtliche Geringfügigkeit betont.
Denn an besagter Stelle im Bereich der Autobahn 57 stehe man ständig im Stau. Und trotz der Klebeaktion hätten Autofahrer zumindest theoretisch „entkommen“ können, etwa über den Radweg.
Bereits einen Tag zuvor hatte das Kölner Amtsgericht drei Aktivisten zu Geldstrafen verurteilt. Die Richterin hatte zwar die redlichen Ziele der Klimaprotestler anerkannt. Der Rechtsstaat könne allerdings nicht akzeptieren, dass mit der Begehung von Straftaten politische Ziele verfolgt werden.