Die Aktivisten hatten ihre Blockade mit dem Klimanotstand gerechtfertigt.
Revision gescheitertKölner Gericht bestätigt Strafen für Aktivisten der „Letzten Generation“
Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) hat ein Strafurteil gegen fünf Mitglieder der Gruppierung „Letzte Generation“ bestätigt. Das Amtsgericht hatte die Klimaaktivisten im Januar dieses Jahres zu Geldstrafen verurteilt, nachdem diese im November 2022 die Innere Kanalstraße blockiert hatten. Das OLG habe keine Rechtsfehler festgestellt, wies die Revision der Angeklagten daher zurück.
Köln: Amtsgericht verurteilte Aktivisten wegen Nötigung
Mehrere Beteiligte hatten sich gegen acht Uhr morgens auf dem Asphalt festgeklebt und damit ein Verkehrschaos verursacht. Zwei Aktivisten klebten sich nicht fest, um im Fall der Fälle eine Rettungsgasse bilden zu können. Von der Straße gelöst wurden die Aktivisten mit einem für das Entfernen von Graffiti genutzten Lösemittel eines KVB-Mitarbeiters, worüber die Angeklagten sich beim Prozess irritiert gezeigt hatten.
Das Amtsgericht hatte das Verhalten der Aktivisten als Nötigung gewertet. Die Angeklagten hätten durch die von ihnen eingeräumten Handlungen Gewalt ausgeübt und jedenfalls körperlich auf die in zweiter Reihe nachfolgenden Fahrzeuge eingewirkt, weil diese wegen der vor ihnen stehenden Fahrzeuge nicht hätten weiterfahren können. Das Oberlandesgericht sah das genauso.
Alles zum Thema Letzte Generation
- Über 20 Aktionen Prozess gegen 21-jährigen Klima-Aktivist in Essen beginnt
- Solarenergie-Expertin im Interview „Man muss den Menschen durch den Dschungel helfen“
- Geldstrafe statt acht Monate Haft Kölner Aktivistin der „Letzten Generation“ ist nach Urteil erleichtert
- Protest Letzte Generation legt Betrieb an mehreren Flughäfen lahm – Auch Köln-Bonn betroffen
- Strafen und Kontrollen So soll der Flughafen Köln/Bonn vor Blockaden geschützt werden
- Oberstaatsanwalt zeigt Verständnis Geldstrafe für Klimaaktivisten nach Schmierereien an Kölner Uni-Denkmal
- Nach Störaktionen an Flughäfen Polizei führt Razzia bei Letzter Generation durch
Kölner: Richterin bewertete Blockadeaktion als verwerflich
Die Beschuldigten hatten mit dem Klimanotstand argumentiert und einem nötigen zivilen Ungehorsam, um die Menschen zu erreichen. Das Gericht hingegen bezeichnete die Aktion als verwerflich, „weil sie mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens nicht mehr vereinbar seien“. Betroffene Autofahrer hätten an jenem Werktag keine Ausweichmöglichkeit mehr gehabt.
Unter den Angeklagten befand sich die Kölner Aktivisten Caroline Schmidt. Die hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, nachdem ein Berliner Gericht sie für eine Blockadeaktion zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt hatte. In der Berufungsinstanz wurde die Haftstrafe aber in eine Geldstrafe umgewandelt. Zuletzt wurden in Köln diverse „Klimakleber“-Verfahren eingestellt.