AboAbonnieren

Geldstrafe statt acht Monate HaftKölner Aktivistin der „Letzten Generation“ ist nach Urteil erleichtert

Lesezeit 3 Minuten
Aktivistin der „Letzten Generation“ Caroline Schmidt

Erleichtert: Die Aktivistin Caroline Schmidt muss nach einem Berufungsverfahren doch nicht ins Gefängnis.

Eigentlich sollte Caroline Schmidt für acht Monate ins Gefängnis. Doch ihr war Berufungsverfahren erfolgreich. Wie es jetzt für sie weitergeht.

Dass das Urteil Bestand haben würde und sie für acht Monate ins Gefängnis muss, daran habe sie nie wirklich geglaubt, sagt Caroline Schmidt. Und doch ist ihr die Erleichterung in der Stimme wenige Stunden nach dem Berufungsurteil anzuhören. „Ich habe fest damit gerechnet, dass die Strafe abgemildert wird. Die Aufmerksamkeit, die das Verfahren und das Ergebnis auf sich gezogen haben, bestärken mich sehr darin, dass ziviler Ungehorsam wichtig und notwendig ist.“

Im September 2023 wurde Schmidt, die sich mehrfach auch in Köln an Blockadeaktionen der „Letzten Generation“ beteiligt hat, zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt. Es war das bis dahin härteste Urteil gegen ein Mitglied der „Letzten Generation“. Schmidt war wegen der Teilnahme an drei Straßenblockaden in Berlin angeklagt. Der Vorwurf: versuchte Nötigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt, das Gericht ging mit seinem Urteil darüber hinaus.

Kölnerin zeigte sich vor Gericht uneinsichtig

Im Juli dieses Jahres verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten dann eine 32-jährige Aktivistin aus dem Kreis Segeberg zu einer Freiheitsstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung. Das Verfahren befindet sich aber noch in Berufung.

Alles zum Thema Letzte Generation

Grund für das aus ihrer Sicht harte Urteil gegen Schmidt war nach Angaben der „Letzten Generation“ unter anderem, dass Schmidt sich gegenüber der Richterin uneinsichtig zeigte. Dies bestätigte Schmidt nach der Urteilsverkündung im September auch gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“: „Ich habe der Richterin deutlich gemacht, dass ich es als meine moralische Verantwortung ansehe, mich dem Rechtsbruch unserer Regierung in der Klimapolitik weiterhin in den Weg zu stellen.“

Am Donnerstag wurde das Ersturteil nun abgemildert. „Unter Einbeziehung einer weiteren Straftat in Köln wurde die Haftstrafe auf einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 20 Euro herabgemindert“, bestätigte eine Sprecherin des Berliner Landgerichts.

Für Schmidt waren die drei Blockaden im vergangenen Oktober in Berlin nach eigenen Angaben ihre ersten Aktionen als Aktivistin der „Letzten Generation“. Seit September 2022 sei sie dort Mitglied, sagt sie. Weitere Blockaden folgten, unter anderem in Köln. Auch der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete bereits über Schmidt. Wegen weiterer Blockadeaktionen stehen noch Verfahren aus.

Härtere Staften gegen „Letzte Generation“ wahrscheinlich

Künftig könnten Urteile gegen Aktivisten der „Letzten Generation“ allerdings durchaus härter ausfallen. Zumindest, wenn es nach Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geht. Zuletzt machte die Umweltgruppierung im Rahmen der weltweiten Kampagne „Oil kills“ mit Flughafenblockaden in mehreren Städten auf sich aufmerksam. Zweimal innerhalb eines Monats drangen sie auch auf den Flughafen Köln/Bonn ein und legten den Flugbetrieb für mehrere Stunden lahm.

Als Reaktion darauf bezeichnete Faeser die Aktivisten der „Letzten Generation“ auf der Plattform X als „Chaoten“ und schrieb: „Diese kriminellen Aktionen sind gefährlich und dumm.“ Sie kündigte härtere Strafen gegen Aktivisten an, die Flughäfen blockieren: „Wir haben empfindliche Freiheitsstrafen vorgeschlagen. Und wir verpflichten die Flughäfen, ihre Anlagen deutlich besser zu sichern.“

Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) verurteilte die Aktionen als „bekloppt“ und verwies auf eine geplante Gesetzesverschärfung, die das Kabinett im Juli beschlossen hatte. Wer etwa einen Zaun durchschneidet und dann eine Startbahn blockiert, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Auch der Versuch soll strafbar sein. Bisher wurde in solchen Fällen lediglich eine Geldbuße fällig. Die Bundesregierung will zudem die Flughafenbetreiber per Rechtsverordnung zu besseren baulichen und technischen Schutzmaßnahmen zwingen. Über das Gesetz muss noch der Bundestag entscheiden.