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ArchiveinsturzNord-Süd-Stadtbahn fährt nicht vor 2025

Lesezeit 3 Minuten

Die Baugrube am Waidmarkt.

Köln – Die Eröffnung der Nord-Süd-Stadtbahn wird sich weiter verzögern. Wie die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ sagten, hat der Gutachter im Zivilprozess um den Archiveinsturz beantragt, dass er die Einsturzstelle an der Severinstraße noch tiefer untersuchen will als bislang vorgesehen. Damit könne, so die KVB weiter, die Beweissicherung voraussichtlich erst im Jahr 2019 endgültig abgeschlossen werden. Danach wäre 2020 eine Verfüllung des eigens für die Beweissicherung errichteten Besichtigungsbauwerks möglich – allerdings nur dann, wenn keine Partei eine weitere Beweissicherung beantrage.

Endgültige Fertigstellung erst 2025

Erst nach Abbau des Besichtigungsbauwerks kann die eigentlich Sanierung des U-Bahn-Tunnels und die endgültige Fertigstellung der Strecke erfolgen. Das wird nach KVB-Angaben „rund vier bis fünf Jahre“ dauern. Im Klartext: Die ersten planmäßigen Züge zwischen Heumarkt und Chlodwigplatz werden frühestens 2025 fahren – es kann aber durchaus auch noch länger dauern. Zuletzt war eine Inbetriebnahme im Jahr 2023 geplant.

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Für die KVB, die die neue Strecke bislang nur in Teilen – im Norden rollen die Züge bis zum Heumarkt, im Süden gibt es den Inselbetrieb der Linie 17 zwischen der Severinstraße und Sürth – befahren kann, ist das ein weiterer Rückschlag. Dennoch sieht man die Notwendigkeit. Denn so sehr man die Zeitverzögerung bedauere und an einer frühzeitigen Gesamtinbetriebnahme interessiert sei: „Die zweifelsfreie und eindeutige Ursachenermittlung hat aufgrund der außerordentlichen Schadenshöhe Vorrang“, teilte die KVB auf Anfrage mit.

Am 3. März 2009 war bei den Bauarbeiten für die Nord-Süd-U-Bahn das Stadtarchiv an der Severinstraße eingestürzt, dabei kamen zwei Menschen ums Leben. In zwei Gerichtsprozessen sollen die Geschehnisse des Unglücks aufgearbeitet und die Verantwortlichen bestimmt werden. Am 17. Januar 2018 beginnt der Strafprozess, der mit zunächst 126 Verhandlungstagen angesetzt ist. Auf diesen Prozess hat die Verzögerung des Gutachtens zunächst keinen Einfluss. Angeklagt sind sechs Personen – Mitarbeiter der KVB und Bauarbeiter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Baugefährdung und fahrlässiger Tötung. Mehrere eigene Gutachter befassen sich allein im Strafprozess im Auftrag von Staatsanwaltschaft, Landgericht und der Bauunternehmen damit, die Ursache für den Einsturz zu ermitteln.

Zivilprozess noch nicht terminiert

Die von Staatsanwaltschaft und Gericht beauftragten Sachverständigen halten einen Baufehler an der seitlichen Tunnelwand für die wahrscheinlichste Ursache. Der Gutachter der Baufirmen spricht von einem hydraulischen Grundbruch, bei dem Wasser und Erdreich ohne menschliches Verschulden von unten durch die Bausohle in die U-Bahn-Baustelle eingedrungen sein soll.

In dem bislang noch nicht terminierten Zivilprozess wird dann entschieden, wer finanziell für die Katastrophe aufkommen muss. Nach Schätzung der Stadt summiert sich der Schaden auf 1,2 Milliarden Euro. Darin enthalten sind die Kosten für das Bergen und Wiederherstellen der Archivdokumente sowie die Sanierung des beschädigten Bauwerks. Sollte das Gericht der KVB ein Mitverschulden vorwerfen, würde das etwaige Ansprüche der Stadt gegen Baufirmen mindern.