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Brisante RazziaKölner Oberstleutnant wegen Geheimnisverrats verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
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Der Angeklagte war beim Amt für den Militärischen Abschirmdienst tätig.

Köln – Ein Oberstleutnant des in Köln ansässigen Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) musste sich am Mittwoch wegen Geheimnisverrats vor dem Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte gab zu, einem Mitglied des in Verruf geratenen Kommando Spezialkräfte (KSK) brisante Dokumente aus einer gegen einen Kollegen durchgeführten Razzia gezeigt zu haben.

Köln: Kollegen über Razzia in Sachsen informiert

„It’s Showtime“ hatte der Angeklagte seinem Bekannten, mit dem er einst eine Fahrgemeinschaft nach Köln gebildet hatte, per WhatsApp geschrieben, als Ermittler gerade Durchsuchungen bei dessen KSK-Kollegen durchgeführt hatten. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte ein Ermittlungsverfahren gegen den Elite-Soldaten geführt, der mittlerweile entlassen wurde.

Bei besagter Razzia wurden laut Staatsanwaltschaft illegal gelagerte Waffen und Munition gefunden, dazu Abbildungen mit Nazi-Zusammenhang. Angefertigte Bilder der Durchsuchung soll der Kölner Oberstleutnant dann dem Kollegen gezeigt und diesem eine Vernehmung angekündigt haben. „Dich werden die Kollegen auch noch besuchen“, soll der Angeklagte mitgeteilt haben.

Kölner Oberstleutnant seit zwei Jahren suspendiert

Die verbotenen Konversationen fielen innerhalb der Behörde auf, der Oberstleutnant wurde vor etwa zwei Jahren vom Dienst suspendiert. „Das war ein großer Fehler“, räumte der 58-Jährige in Saal 10 des Amtsgerichts vor Richter Rolf Krebber ein. Er habe allerdings die Ermittlungen gegen den KSK-Soldaten aus Sachsen ausdrücklich nicht torpedieren, sondern unterstützen wollen.

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Er habe den ehemaligen Kölner Kollegen als „kostenlose Quelle“ angesehen und diesem vertraut, sagte der Angeklagte. Tatsächlich habe der Angeklagte keinen Schaden angerichtet, betonte der Staatsanwalt. Er hätte sein Handeln, etwa die Mitnahme der geheimen Dokumente, mit seinen direkt mit dem Fall befassten Kollegen und Vorgesetzten vorher absprechen müssen.

Kölner Richter verhängt Geldstrafe wegen Geheimnisverrats

„Vielleicht war es Übereifer“, sagte Richter Krebber. Doch selbst wenn man voraussetze, dass der Angeklagte die Ermittlungen voranbringen wollte, „dann durfte er es an der Stelle aber nicht.“ Zumal man bei einem solch brisanten Fall – Teilen des KSK der Bundeswehr wurden rechtsextreme Tendenzen vorgeworfen – eine ganz besondere Vorsicht walten lassen müsse.

Aufgrund des angegebenen Nettoeinkommens von 5800 Euro fiel die Geldstrafe mit 4500 Euro relativ hoch aus, obwohl lediglich 30 Tagessätze verhängt wurden. Ins Führungszeugnis werden Strafen ab 90 Tagessätzen vermerkt. In einem Disziplinarverfahren drohen dem Beamten aber immer noch die Entfernung aus dem Dienstverhältnis und damit der Verlust von Pensionsansprüchen.