Eine Gruppe von Autoposern befuhr die Kölner Zoobrücke. Das führte zu einer Strafanzeige.
„Sie wollten sich messen“Autoposer von der Kölner Zoobrücke auf der Anklagebank
Eine augenscheinliche Formationsfahrt mit mehreren Sportwagen auf der Zoobrücke hat drei mutmaßliche Mitglieder der Autotuning-Szene am Freitag auf die Anklagebank im Amtsgericht gebracht. Die Staatsanwaltschaft warf den Männern ein verbotenes Rennen vor, eine Zeugin hatte aus ihrem Auto heraus die Polizei verständigt. Zu einer Verurteilung kam es aber am Ende nicht.
Köln: Gruppe von Sportwagen-Fahrern auf der Zoobrücke
Vom Auenweg kommend sollen mehr als zehn Fahrzeuge in Kolonne auf die Zoobrücke aufgefahren sein. Die Angeklagten hätten sich dann auf unterschiedlichen Fahrspuren postiert, dann rapide abgebremst, um einen größeren Abstand zu den vorausfahrenden Autos zu bekommen. „Mit heulendem Motor und quietschenden Reifen“ hätten sie dann laut Anklage ihr Rennen gestartet.
„Sie wollten sich messen“, sagte der Staatsanwalt. Dreimal hätten die Angeklagten dieses Szenario durchgespielt, bis die Polizei sie im Bereich der Amsterdamer Straße gestoppt habe. Die Männer seien laut Anklageschrift ungeeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die Beamten beschlagnahmten das Handy eines der Beschuldigten, fanden dort ein Video, das auf der Zoobrücke aufgenommen wurde.
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Kölner Amtsgericht: Anwalt spricht von Tuningszene
„Das kann natürlich falsch rüberkommen, wenn sowas gefilmt wird, wir wollten da einfach gerne ein paar Rollingshots machen“, erklärte einer der Angeklagten, der mit einem PS-starken BMW M2 Coupé unterwegs gewesen war. Das heißt, man habe die teuren Sportwagen nur mal in Aktion aufnehmen wollen. „Das ist in der Tuningszene ganz normal“, erklärte einer der Anwälte.
Alle drei Angeklagten bestritten den Vorwurf des illegalen Rennens. Man sei an jenem Tag vor einem Jahr mit mehreren Freunden aus dem Umland nach Köln gefahren, habe hier gegessen. Zu keiner Zeit habe man sich mit den Autos messen wollen, auch niemanden ausgebremst. Tatsächlich zeigte das im Gerichtsaal abgespielte Video diesen von einer Zeugin beschriebenen Vorgang auch so nicht.
Angeklagte beschweren sich über Führerscheinentzug
Im Zeugenstand bekräftigte die Anzeigenerstatterin, den Eindruck eines Rennens gehabt zu haben. Die Richterin bezeichnete die Angaben danach als insgesamt zu dünn für eine Verurteilung. Die Anwälte unterstellten der Zeugin eine bewusste Falschaussage, womöglich hätte sie ein Problem mit Sportwagen. Der Staatsanwalt widersprach, die Zeugin habe glaubhaft ihre Eindrücke geschildert.
Die Richterin sprach letztlich einen Freispruch aus. Die Angeklagten beschwerten sich darüber, dass man ihnen die Führerscheine abgenommen hatte und die Autos beschlagnahmt wurden. Da zeigte die Richterin kein Mitleid: Das Posen und Spielen mit dem Gaspedal mit entsprechender Lautstärke sei – selbst wenn letztlich kein Rennen festgestellt werden könne – offenbar sehr auffällig gewesen.