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Verfahren plötzlich eingestelltProzess um erschlagene Autofahrerin auf der A3 endet ohne Strafe

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November 2020: Eine aus der Lärmschutzwand herabfallende Betonplatte traf den VW Polo und tötete die Insassin.

November 2020: Eine aus der Lärmschutzwand herabfallende Betonplatte traf den VW Polo und tötete die Insassin.

Ein Bereichsleiter musste sich bisher dem Vorwurf des Totschlags durch Unterlassen stellen.

Das Strafverfahren um die von einer Betonplatte auf der A3 erschlagene Autofahrerin am Kölner Landgericht hat eine sehr überraschende Wendung genommen. Die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann beendete den Prozess am Montag mit Zustimmung der weiteren Verfahrensbeteiligten mit einer Einstellungsverfügung.

Zwei der Angeklagten, darunter der frühere Bereichsleiter der Baufirma, müssen Geldauflagen bezahlen, das bestätigt das Landgericht. Das Verfahren gegen einen weiteren Beschuldigten wurde bereits im Vorfeld eingestellt. Damit endet der spektakuläre Prozess um Baupfusch ohne eine Schuldfeststellung, ohne Urteil und damit ohne eine Strafe.

Köln: Bereichsleiter hatte Vorwürfe bestritten

Dem 62-jährigen Bereichsleiter der Baufirma wurde Totschlag durch Unterlassen vorgeworfen, was ihn bei einem Schuldspruch für viele Jahre hinter Gitter hätte bringen können. Die Anklage sprach von einem Gutachten, das auf gravierende Mängel nach der Anbringung der Schallschutzplatten an der A3 hingewiesen habe. Das habe der Angeklagte ignoriert und die nötigen Nachbesserungen einfach nicht in Auftrag gegeben.

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Die direkte Verantwortung habe nicht bei ihrem Mandanten als Bereichsleiter der Firma gelegen, hatte Verteidigerin Kerstin Stirner stets betont. Dieser betreue bis zu 15 Bauprojekte gleichzeitig und müsse laut Stellenprofil die Baustellen lediglich sporadisch besuchen. Widerlegt wurde die bestreitende Einlassung im Prozess offenbar nicht.

Weitere Informationen zur Verfahrenseinstellung möchte das Landgericht Köln noch heute veröffentlichen.