Kölner Richter stellt Fall einVergewaltigung am Rhein – Schöffe tot, Opfer schweigt
Köln – Der Fall um eine brutale Vergewaltigung unter der Kölner Zoobrücke wird wohl nie aufgeklärt. Ein erster Prozess musste vor dem Kölner Landgericht abgebrochen werden, nachdem ein Schöffe verstorben war. Auch will das mutmaßliche Opfer nicht mehr aussagen – das Verfahren wurde danach eingestellt. Trotzdem musste sich der Angeklagte am Dienstag erneut vor Gericht verantworten.
DNA-Spur führte zu 30-jährigem Kölner
Laut ursprünglicher Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der heute 30-Jährige im August 2019 eine Frau aus der Junkieszene am Ebertplatz kennengelernt und zum Rheinufer geführt haben. Hier soll der Beschuldigte die 34-Jährige an den Haaren gezogen und zu Boden gerissen haben. „Du Schlampe, du Hure“ soll der Täter gerufen und sein Opfer vergewaltigt haben.
Die Frau habe sich stark gewehrt, woraufhin der Täter ihr mit einer Zigarette Verbrennungen zugefügt und ihr in den Hals gebissen haben soll. Eine DNA-Spur brachte die Ermittler viel später auf die Spur des mehrfach vorbestraften Mannes. Seit Mai vergangenen Jahres sitzt der Beschuldigte in Haft, zwischenzeitlich wurde auch eine offene Bewährungsstrafe widerrufen.
Köln: Jugendlichen in der S-Bahn beraubt
Camper hatten das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer wimmernd am Rheinufer entdeckt. Ihre Vorwürfe gegen den Angeklagten wollte sie beim ersten Prozess aber nicht mehr wiederholen. Mittlerweile soll sich die Frau in Österreich aufhalten. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten, daher stand Aussage gegen Aussage. Ohne die Frau kann der Fall nicht aufgeklärt werden.
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Richter Benjamin Roellenbleck stellte das Verfahren im Hinblick auf eine weitere Straftat ein. Dem 30-Jährigen wird auch ein Raub auf einen Jugendlichen in der S-Bahn bei Nippes vorgeworfen. Der Angeklagte gab zu, dem 17-Jährigen zunächst ins Gesicht geschlagen und ihn dann gefragt zu haben, ob er dessen „schöne Jacke“ der Marke Wellensteyn einmal anprobieren dürfe.
Verlobte hält weiter zu dem Angeklagten
Die Jacke bekam das Opfer nicht zurück, zudem raubte der Täter noch das Handy des Jungen. Er habe Wodka getrunken und gekifft, sagte der Angeklagte am Dienstag und schob alles auf einen Streit mit seiner Verlobten, mit der er eine dreijährige Tochter hat. Er sei zuvor drei Tage nicht zu Hause aufgetaucht, was seiner Lebensgefährtin missfallen habe. Dann sei er wieder abgehauen.
„Wollen Sie uns sagen, wo Sie in den drei Tagen waren?“, fragte ein Gutachter. „Besser nicht“, so die lapidare Antwort. Während Verteidiger Dominic Marraffa das Geständnis vortrug, schäkerte der Angeklagte immer wieder mit der anwesenden Verlobten. Die besucht den Angeklagten regelmäßig mit der gemeinsamen Tochter im Gefängnis. Der Prozess wird fortgesetzt.