Die Staatsanwaltschaft spricht in dem Fall von versuchtem Totschlag.
Tragischer Fall aus KölnRollstuhlfahrer soll Mitbewohner gewürgt haben – nun droht die Einweisung
Es ist ein tragischer Fall, mit dem sich eine Schwurgerichtskammer des Kölner Landgerichts seit dieser Woche beschäftigen muss. Auf der Anklagebank sitzt ein nach einem Verkehrsunfall schwer hirngeschädigter 40-Jähriger, ihm wird versuchter Totschlag vorgeworfen. Er soll in einem Wohnheim in Porz einen Mitbewohner schwer gewürgt haben. Nun droht die Unterbringung in der Psychiatrie.
Köln: Angeklagter in Handfesseln beim Prozess
Betreuer aus der LVR-Klinik in Köln schoben den Mann in Saal 5 des Kölner Justizgebäudes, begleitet von einem Wachtmeister. Verteidiger Wolfgang Kutsch fragte die Vorsitzende Richterin, ob man dem Mandanten die Handfesseln abnehmen könnte. „Wir befürworten das nicht, das hat der Arzt so angeordnet“, sagte eine Betreuerin, nachdem die Richterin um eine Einschätzung gebeten hatte.
Zu aggressiv und zu unberechenbar sei der Mann, der daher auf Anordnung der Richterin weiterhin gefesselt an seinem Strafprozess teilnehmen musste. Auf die Fragen zu seiner Person antwortete der Mann jedoch völlig ruhig, auch lächelte er immer wieder verschmitzt in Richtung seiner Betreuer. Doch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zeigten auch das andere Gesicht des Beschuldigten auf.
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Laut Anklage Mitbewohner in Pflegeeinrichtung gewürgt
Im August vergangenen Jahres soll der Kölner eine Pinnwand in der Empfangshalle der Wohneinrichtung angezündet haben. Eine Mitarbeiterin wurde auf das Geschehen aufmerksam, woraufhin der Rollstuhlfahrer die Frau am Arm gepackt und nicht mehr losgelassen haben soll. „Erst zu Hilfe gerufene Polizisten konnten den Griff lösen“, heißt es in der Antragsschrift der Anklägerin.
Der gravierendste Vorfall spielte sich laut Staatsanwältin rund einen Monat später ab. Diesmal soll der Beschuldigte im Eingangsbereich die Bremse des Rollstuhls eines Mitbewohners fixiert, den Mann dann für fünf bis zehn Sekunden mit beiden Händen stark gewürgt haben, bis ein Mitarbeiter der Einrichtung rettend eingriff. Die Staatsanwaltschaft wertet den Vorfall als versuchten Totschlag.
Beschuldigtem droht dauerhafte Klinikunterbringung
Eine Pflegekraft berichtete im Zeugenstand, dass der Beschuldigte immer wieder mit aggressivem Verhalten aufgefallen sei. Mehrfach sei die Polizei gerufen worden – etwa, nachdem der Mann mit Tellern um sich geworfen habe. „Ich hatte gehofft, die nehmen ihn mit“, sagte die Zeugin auf die Frage des Verteidigers, was die alarmierten Beamten denn in so einem Fall ausrichten sollten.
Die Bewohner hätten Angst vor dem Beschuldigten gehabt, sagte eine weitere Mitarbeiterin der Einrichtung. Die Staatsanwältin hatte den Mann als Gefahr für die Allgemeinheit bezeichnet, ähnliche Straftaten seien zu erwarten. Kommt das Gericht nach der Beweisaufnahme ebenfalls zu diesem Schluss, dann droht dem Beschuldigten die dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Klinik.