AboAbonnieren

Im Gerichtssaal gezeigt„Stinkefinger“ bringt Kölner erneut auf die Anklagebank – Fotograf erstattet Anzeige

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Katrin Sakalidis-Braun im Kölner Amtsgericht

Diesmal ohne Mittelfinger: Der Angeklagte mit seiner Verteidigerin Katrin Sakalidis-Braun im Kölner Amtsgericht

Diesmal fand der Prozess um Beleidigung vor dem Kölner Amtsgericht statt.

Den Medienrummel um seinen Prozess nutzte ein Angeklagter, um seinen Unmut zu äußern: Er zeigte in Saal 13 des Kölner Landgerichts gut sichtbar den Mittelfinger. Das brachte den 30-Jährigen nun ein weiteres Mal auf die Anklagebank, diesmal im Amtsgericht. Denn ein Pressefotograf hatte die Szene frontal mit seiner Kamera festgehalten – und später Anzeige wegen Beleidigung erstattet.

Köln: Polizisten kontaktierten Fotografen wegen Mittelfinger

Das Foto mit der bösen Geste erschien im September 2023 prominent in einem Online-Artikel der „Bild“-Zeitung, den offenbar Kölner Polizisten gelesen hatten. Denn sie kontaktierten den Fotografen und fragten ihn, ob er Strafantrag stellen wolle – ein aktives Vorgehen der Beamten, das man bei Beleidigungen gegenüber Politikern kennt. Der beleidigte Fotograf folgte der Anregung der Polizei.

„Der Angeklagte zeigte den Medienvertretern den ausgestreckten Mittelfinger zum Ausdruck seiner Missachtung“, erklärte der Staatsanwalt beim aktuellen Prozess in Saal 217 des Amtsgerichts. Laut §185 des Strafgesetzbuchs wird der Tatbestand der Beleidigung sogar mit maximal zwei Jahren Haft bestraft, wenn diese öffentlich erfolgt – das Kriterium dürfte in einem Gerichtssaal erfüllt sein.

Kölner Anwältin: „Stinkefinger“ kein Zeichen der Beleidigung

„Es ist zutreffend, dass mein Mandant den Stinkefinger gezeigt hat“, sagte Verteidigerin Katrin Sakalidis-Braun. Dies sei aber gerade nicht geschehen, um irgendjemanden zu beleidigen. Vielmehr sei es ein Ausdruck des Unmuts gewesen. Der Angeklagte habe kurz vor dem Start seines damaligen Prozesses, bei dem ihm Vergewaltigung und Beihilfe vorgeworfen wurde, unter Druck gestanden.

Dass er auch nicht gezielt den Fotografen habe beleidigen wollen, sah die Anwältin darin bewiesen, dass der Mandant sich die ganze Zeit einen Aktendeckel vor das Gesicht gehalten habe – um in den Medien nicht erkannt zu werden. Er habe sein gegenüber also nicht gesehen und den „Stinkefinger“ nur in den Raum hinein gezeigt. Es tue ihm aber leid, wenn die Geste jemand auf sich bezogen habe.

Köln: Richterin setzt Geldstrafe fest – „Verachtung der Justiz“

Die Richterin ließ die Argumentation nicht gelten: „Man beleidigt nicht einen leeren Raum, sondern bringt so seine Missachtung gegenüber Personen zum Ausdruck.“ Der Tatort sei ein Gerichtssaal gewesen, was die Richterin auch als Ausdruck der besonderen Verachtung der Justiz gegenüber wertete. Als Urteil setzte sie eine Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je 10 Euro) fest.

Das Ursprungsverfahren im September 2023 war für den 30-Jährigen mit einer Strafe von einem Jahr und vier Monaten Haft ausgegangen, die der Familienvater im Februar antreten muss. Verurteilt wurde er wegen sexueller Nötigung und unterlassener Hilfeleistung. Er soll einer Frau nicht geholfen haben, als diese vergewaltigt wurde. Der Hauptbeschuldigte erhielt damals sechs Jahre Gefängnis.