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Kind missbrauchtKölner Schwimmlehrer muss in Haft – neues Opfer bekannt

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Der Angeklagte und ehemalige Schwimmlehrer Martin W. (38) beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Köln – Nicht nur seine Taten, auch sein Verhalten im Gericht kann man ohne weiteres als niederträchtig einstufen. Im Prozess um schweren sexuellen Missbrauch wollte sich der ehemalige Schwimmlehrer Martin W. (38) in den Bereich der Straffreiheit „gestehen“, indem er das Alter seines Opfers über die Schutzgrenze von 14 Jahren hob. Vergebens, Richterin Sibylle Grassmann verurteilte den Mann zu dreieinhalb Jahren Gefängnis. Im Rahmen der Verhandlung wurden weitere Vorwürfe bekannt.

Viele Jahre in Kölner Schwimmverein tätig

Der IT-Techniker war viele Jahre in dem Kölner Schwimmverein tätig, vor allem im Agrippabad. Hier lernte er 2010 sein Opfer kennen, einen damals zehn Jahre alten Jungen. Ein Jahr später kam es laut Urteil des Landgerichts bereits zum ersten Missbrauch. Auf einer Wochenendfreizeit auf dem Campingplatz in Rodenkirchen habe der Betreuer W. das Kind zunächst auf dem Gelände in einem Abstellraum des Vereins, dann in seinem eigenen Wohnwagen missbraucht, bei abgeschlossener Tür.

Nachdem sich der Junge zunächst noch gegen sexuelle Handlungen mit dem Angeklagten gesträubt habe, habe der Betreuer schweigsam und enttäuscht reagiert und damit einen enormen psychischen Druck aufgebaut, damit der Junge mitmache, führte Richterin Grassmann aus. Ein halbes Jahr später, inzwischen war der Junge zwölf, kam es zu weiteren Übergriffen in der Wohnung des Täters in der Kölner Altstadt. „Es gab die Anweisung an den Jungen, da nicht drüber zu sprechen.“

Täter war für das Opfer eine Respektsperson

Er habe damals den Missbrauch letztlich als normal hingenommen, soll das heute 22-jährige Opfer geäußert haben. Martin W. sei schließlich eine Respektsperson für ihn gewesen. Bis heute leidet der junge Mann unter den Geschehnissen, erklärte die Richterin, nur schwer könne er etwa Beziehungen eingehen. Auch den älteren Bruder hatte der Schwimmlehrer zu sexuellen Handlungen überredet, die Fälle wurden aber im Hinblick auf die nun erfolgte Verurteilung seitens des Gerichts eingestellt.

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In seiner Einlassung wollte Martin W. das Gericht davon überzeugen, dass sich die ersten Taten viel später abgespielt haben. Bei besagtem Zeltlager 2011 sei er nicht wirklich anwesend gewesen, nur ganz kurz und ohne Funktion. Außerdem habe es geregnet, er hätte den Jungen also nicht wie in der Anklage beschrieben „am Lagerfeuer“ abfangen können. W. legte sogar einen aus dem Internet ausgedruckten Wetterbericht von damals vor, was die Richterin nun mit Kopfschütteln quittierte.

Aussagen des Täters wurden widerlegt

Eine damalige Vereinskollegin hatte ausgesagt, dass der Angeklagte bei dem Zeltlager einen Trommelworkshop angeboten hatte, an dem auch sein Opfer teilnahm. Er sei ein Betreuer gewesen, weshalb sich laut Richterin auch der Straftatbestand des Missbrauchs von Schutzbefohlenen verwirklicht hätte. Auch die Ausrede, er sei erst kurz zuvor von einer Parisreise zurückgekehrt und daher in das Lager nicht eingebunden gewesen, wurde widerlegt. Die Reise fand später statt.

Erst 2019 hatten sich die Opfer ihren Eltern offenbart, da sie Übergriffe auf ihren jüngeren Bruder, der noch im Verein war, befürchteten. Die Presseberichte über den Fall motivierten offenbar ein weiteres mutmaßliches Opfer, sich beim Gericht zu melden. Der Mann sagte aus, 2002 als Kind im Schwimmbecken von dem Angeklagten unsittlich angefasst worden zu sein. Womöglich handelte es sich bei den nun verhandelten und abgeurteilten Taten also nur um die Spitze des Eisbergs.