AboAbonnieren

Jungen missbrauchtKölner Schwimmlehrer durch Kollegin schwer belastet

Lesezeit 2 Minuten
schwimmlehrer_missbrauch_köln

Der Angeklagte und ehemalige Schwimmlehrer Martin W. (38) beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht

Köln – Einem ehemaligen Schwimmlehrer aus Köln droht mehr denn je eine empfindliche Haftstrafe. Beim laufenden Prozess könnte eine Kollegin den Mann schwer belastet haben. Martin W. (38) wird vorgeworfen, zwei Jungen aus dem Schwimmverein mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Beim Prozessauftakt im Landgericht hatte der Angeklagte lediglich ein Teilgeständnis abgelegt.

Köln: Zeitpunkt des Tatbeginns ist strittig

Ein Knackpunkt im Prozess ist, wann genau die Übergriffe auf einen der Brüder begonnen haben. Die Staatsanwaltschaft spricht von 2011, da war der Junge erst elf Jahre alt und damit deutlich unter der Schutzgrenze. Der Angeklagte datiert die ersten Übergriffe auf das Jahr 2013. Er sei davon ausgegangen, der Junge sei über 14 Jahre alt und damit rechtlich kein Kind mehr gewesen.

Der IT-Techniker soll den Jungen vor elf Jahren laut Anklage zum ersten Mal auf einem Campingplatz in Rodenkirchen missbraucht haben, bei einer Freizeit des Vereins. An dieser habe er aber gar nicht richtig mitgewirkt, hatte der Angeklagte ausgesagt. Dem widersprach im Zeugenstand eine langjährige Kollegin des Mannes aus dem Verein. W. habe definitiv einen Workshop durchgeführt.

Kölner Schwimmlehrer droht Gefängnisstrafe

An jenem Trommelworkshop hätten auch die späteren Opfer des Angeklagten teilgenommen, sagte die Zeugin, die kundtat, sich an das Zeltlager von 2011 sehr gut erinnern zu können. Sie und auch der Angeklagte seien in die Planung involviert gewesen. Sie bestätigte auch, dass eine Art Mini-Autorennen mit Bobbycars durchgeführt wurde. Offenbar hatte sich eines der Opfer daran erinnert.

Das könnte Sie auch interessieren:

Sollte die Jugendschutzkammer um die Vorsitzende Richterin Sibylle Grassmann zu dem Schluss kommen, dass die ersten Übergriffe tatsächlich bereits 2011 stattfanden, dann könnte ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern verwirklicht sein, der mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren Gefängnis belegt ist. Sexueller Missbrauch von Jugendlichen wird laut Gesetz milder bestraft.

Täter zahlt seinen Opfern Schmerzensgeld

Bis zu den polizeilichen Ermittlungen hatte in dem Schwimmverein offenbar niemand etwas von den Taten geahnt, die sich bis 2014 ereignet haben sollen. Der Angeklagte hatte ausgesagt, sich bis 2018 sukzessive aus dem Vereinsleben zurückgezogen zu haben, da es ihm dort „zu heikel“ geworden sei. Er habe weiteren engen Kontakt zu anderen Vereinsmitgliedern gehabt, „aber nicht sexuell“.

Am dritten Verhandlungstag wurde bekannt, dass der Angeklagte den heute 22 und 24 Jahre alten Opfern insgesamt 14.000 an Schmerzensgeld gezahlt hat. Dies geschah im Rahmen eines sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs, der strafmildernd gewertet werden kann. Ein Urteil in dem Fall soll voraussichtlich in der kommenden Woche gesprochen werden.