Wieder kostenpflichtigKölner Wirte müssen Flächen für Außengastro 2022 zahlen
Köln – Die Außengastronomie wird 2022 wieder kostenpflichtig: Die Stadt erhebt nach zwei Jahren erstmals wieder die Sondernutzungsgebühren für genehmigte Außenflächen, teilt die Stadt mit. Wegen der Corona-Pandemie waren die Gebühren für die Gastronomen in den Jahren 2020 und 2021 entfallen, um die pandemiegebeutelten Wirte zu entlasten. Der Stadtrat hatte Ende Juni beschlossen, dass alle bisher genehmigten Flächen, also auch Erweiterungen der Außengastro etwa auf Parkflächen, auch 2022 wieder zur Verfügung gestellt werden können. Nur eben nicht mehr umsonst. Seit Dezember 2021 kann eine Verlängerung der Erlaubnis für 2022 beim Ordnungsamt beantragen werden.
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Die winterfesten Bauten können unterdessen noch bis Ende März auf Außenflächen stehen bleiben, teilt die Stadt weiter mit. So hätten die Betreiberinnen und Betreiber weiterhin die Möglichkeit, diesen Bereich angesichts hoher Infektionszahlen attraktiv zu gestalten, so die Stadt. Ab dem 1. April 2022 sollen Außenmöbel voraussichtlich nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen und müssten dann wieder entfernt werden.
Außengastro in Köln: Antrag auch erstmals online möglich
Neu in dem Verfahren ist, dass neben einem Antrag in Papierform in diesem Jahr erstmals möglich ist, die Verlängerung per Online-Verfahren zu beantragen. Ein Ausdruck und die Übersendung des Antrags per Post oder E-Mail sind dann nicht mehr notwendig. Das solle die Wirte entlasten, so die Stadt. (gam)
Antragsformulare für das Jahr 2022 (Papierform und Online) finden die Betreiberinnen und Betreiber hier.