Skandal-FreispruchKölner Staatsanwaltschaft trifft endgültige Entscheidung
Köln – Innerhalb der Kölner Justiz wird dieser Fall bis heute kontrovers diskutiert. Der Amtsrichter Frank Altpeter hatte in einem Prozess um Entführung, Raub und Körperverletzung drei Angeklagte mit den Worten „Akte zu, Affe tot“ nach Hause geschickt. Mit einem plötzlichen Freispruch, ohne Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidigung und ohne Beratung mit den Schöffen. Altpeter wurde danach versetzt. Das Verfahren wurde nun, nach mehr als zwei Jahren, endlich abgeschlossen.
Kölner Staatsanwaltschaft akzeptiert den Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte sich im Nachgang gegen das im Januar 2020 gegen alle Regeln der Strafprozessordnung gesprochene und damit äußerst kuriose Urteil gewehrt. Es kam zu einem neuen Prozess, nach einer strittigen Verhandlung mit mehreren Wendungen wurden die drei Beschuldigten in zweiter Instanz vor dem Landgericht abermals freigesprochen; diesmal regelkonform. Staatsanwalt Benno Schmitz legte hiergegen Revision ein, die wurde nun aber zurückgenommen.
Man habe das Rechtsmittel zurückgenommen, „da nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsgründe die Durchführung der Revision keine Aussicht auf Erfolg versprach“, erklärt Behördensprecher Ulrich Bremer auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. Verstöße gegen Verfahrensgrundsätze waren laut Bremer nicht ersichtlich und die im Urteil vorgenommene Beweiswürdigung rechtlich nicht zu beanstanden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
In Berufungsprozess noch bewährungsstrafen gefordert
In der Berufungsverhandlung hatte Staatsanwalt Schmitz noch einmal 15 Monate und zweimal je ein Jahr Haft auf Bewährung beantragt, als Auflage 4000 Euro Schmerzensgeld. Der Ankläger hatte sich überzeugt davon gezeigt, dass die drei Angeklagten ihren Bekannten Waseem M. (27) nach einer Hochzeitsfeier in Niehl unter Gewaltanwendung in ein Auto verfrachtet und bis nach Mülheim in die Keupstraße entführt hatten. Dort soll es zu weiteren körperlichen Übergriffen gekommen sein.
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Nachdem Richter Thomas Beenken zunächst einen Schuldspruch angedeutet hatte, änderten er und seine beiden Schöffen ihre Meinung, als die Angeklagten nach langem Schweigen doch noch ausgesagt und ihre Version geschildert hatten. Am Ende hätten sich alle Beteiligten widersprochen, man könne keinem mehr glauben. „Vielleicht haben die Angeklagten hier großes Glück gehabt, das hätte für einen auch mit Gefängnis enden können“, hatte Richter Beenken gesagt.
Disziplinarverfahren für Kölner Amtsrichter
Mit seinem Freispruch aus dem Bauch heraus lag der Richter aus der ersten Instanz also offenbar richtig. „Man muss erkennen, wenn ein Pferd tot ist“, hatte Frank Altpeter seinen Schöffen erklärt, nachdem er kurzen Prozess gemacht hatte. Die überrumpelte Staatsanwaltschaft hatte das nicht akzeptiert, das Amtsgericht leitete ein Disziplinarverfahren ein. Der langjährige Strafrichter gab seine Abteilung 613 ab, der 62-Jährige arbeitet inzwischen in der Nachlassabteilung des Amtsgerichts.
An der „Causa Altpeter“ scheiden sich die Geister bei der Justiz. Die einen wetterten etwa gegen die Berichterstattung über den „harmlosen“ Vorfall. Die anderen begrüßten die Maßnahmen gegen den Richter, da er dem Ansehen der Justiz geschadet habe. Am meisten wird Altpeter sich wohl über sich selbst ärgern. Hätte er ein paar Stunden, vielleicht nur Minuten mehr in seine Verhandlung investiert: Er würde wohl heute noch als Strafrichter agieren. Sein Traumjob, wie er einmal sagte.