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Immense BeweislastKölnerin im Hausflur vergewaltigt – hohe Haftstrafe für Täter

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Der Angeklagte (27) mit seinem Verteidiger Sebastian Schölzel beim Prozessauftakt im Landgericht.

Köln – Es war ein anderthalbstündiges Martyrium. Eine Kölnerin (30) wurde im Hausflur ihrer Wohnung in der Innenstadt brutal überwältigt, mit dem Tode bedroht und vergewaltigt. So stellte es das Kölner Landgericht am Freitag fest und verurteilte den Angeklagten zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Der aus Guinea stammende 27-Jährige hatte die Tat trotz immenser Beweislast bis zuletzt bestritten.

Köln: Aus der KVB-Bahn bis nach Hause verfolgt

Für den Vorsitzenden Richter Benjamin Roellenbleck hingegen gab es keine Zweifel, dass sich die Tat vergangenen Juli wie angeklagt zugetragen hatte. Zu konstant und detailreich seien die Aussagen des Opfers gewesen, das aber dabei keinen Belastungseifer gezeigt hatte. Vielmehr habe die Frau noch Mitleid mit dem Angeklagten gehabt, „warum er sich als junger Mann so das Leben versaut“.

Überwachungsbilder der Kölner Verkehrs-Betriebe zeigten, dass sich der Angeklagte zunächst in einer Straßenbahn neben die Geschädigte gesetzt, ihr dann an der Haltestelle Friesenplatz gefolgt war und sie am Arm angefasst hatte. Zu diesem Zeitpunkt habe die Frau das Geschehen noch nicht als bedrohlich, sondern lediglich als nervig empfunden. Sie wollte nach Hause und schlafen.

Kölner Innenstadt: Nachbarn bemerkten nichts

An ihrer Wohnanschrift angekommen, sei der nun Verurteile mit durch die Tür geschlüpft und zum Angriff übergegangen. Zuvor hatte er Viagra eingenommen. „Spätestens da entschloss er sich, auch gegen den Willen mit der Geschädigten zu verkehren“, sagte Richter Roellenbleck. Das Opfer habe geschrien, worauf der Täter ihr gegen den Hals gedrückt und Todesdrohungen ausgestoßen habe.

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Die Nachbarn hatten von den Geschehnissen im Treppenhaus offenbar nichts mitbekommen. Als gegen 7.30 Uhr die Geräuschkulisse auch von der Straße her zunahm, habe der Angeklagte das Opfer in den Keller drängen wollen. Die Frau nutzte einen Moment der Ablenkung und lief aus dem Haus.

Angeklagter sagte: „Mein Gott bestraft das nicht“

Im Zeugenstand hatte das Opfer von einem Wortwechsel während der Tat gesprochen. „Das ist Vergewaltigung“, habe sie dem Täter entgegengerufen. „Ist es nicht, weil ich dich liebe“, habe der geantwortet, „mein Gott bestraft das nicht“. Nachdem der 27-Jährige vor Gericht zunächst geschwiegen hatte, stritt er die Tat im letzten Wort nach den Plädoyers noch einmal ab.

Die sichergestellten Sperma- und DNA-Spuren bestätigten die Aussagen des Opfers, betonte der Richter. Strafmildernd sei lediglich die Tatsache, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Das Opfer ist schwer traumatisiert, hatte Selbstmordgedanken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.