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Kölner GereonshofReker: „Hier ist offensichtlich ein Fehler unterlaufen“

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Der Gereonshof im neugestalteten Gerling-Quartier darf nur von wenigen Personen betreten werden.

  1. Um die Situation am Gereonshof tun sich nach den Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ neue Ungereimtheiten auf.
  2. Bei der Frage, ob Passanten den Platz nutzen dürfen oder nicht, widersprechen sich Grundbucheintrag und Bebauungsplan. Experten sehen gravierende Fehler der Verwaltung.
  3. Politiker reagieren empört, auch Stadtplaner und der Architekt des Platzes sind fassungslos.

Köln – Um die Situation am Gereonshof in der Innenstadt tun sich nach den Recherchen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ neue Ungereimtheiten auf. Bei der Frage, ob Passanten den Platz nutzen dürfen oder nicht, widersprechen sich offenbar Grundbucheintrag und Bebauungsplan. Experten sehen gravierende Fehler der Stadtverwaltung. Nun hat sich Oberbürgermeisterin Henriette Reker in den Fall eingeschaltet.

Wie das Presseamt am Dienstag mitteilte, solle die Fachverwaltung „schnellstmöglich Kontakt mit der Eigentümergemeinschaft aufnehmen, mit dem Ziel, die jetzige Situation zu verändern“. „Hier ist in der Vergangenheit offensichtlich ein Fehler unterlaufen, den wir jetzt berichtigen sollten“, sagte Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Es sei nicht hinnehmbar, dass die Kölnerinnen und Kölner das Viertel zwar durchqueren, sich aber beispielsweise an der Brunnenanlage nicht aufhalten könnten. „ Solche zentralen Orte in unserer Stadt müssen für alle Kölnerinnen und Kölner zugänglich und nutzbar sein.“

Passanten werden durch Sicherheitsdienst von Platz verwiesen

Wie berichtet lassen die Eigentümer am Gereonshof im Gerling-Quartier mithilfe eines Sicherheitsdienstes Passanten des Platzes verweisen. Die Fläche sei Privatgelände, so die Argumentation der Eigentümer. Dabei hatten die Politik und der damalige Investor bei der Umwandlung des Gerling-Quartiers in ein Luxus-Wohnviertel immer wieder deutlich gemacht, dass der Gereonshof ein Platz zum „Flanieren und Verweilen“ für alle Kölner werden solle.

Alles zum Thema Henriette Reker

Doch der Status quo ist ein völlig anderer. Recht gibt den Eigentümern ein Grundbucheintrag, der tatsächlich nur für einen zehn Meter breiten Durchgang, der der ehemaligen Straße Gereonshof entspricht, ein Wegerecht einräumt. Die restliche Fläche, auf der sich Sitzbänke und Brunnen befinden, ist Privatgelände – obwohl die Stadt dem Eigentümer für die Einräumung des Wegerechts 55.000 Euro gezahlt hatte. Doch konkrete Regelungen wurden nie vertraglich festgehalten. Ein städtebaulicher Vertrag, der laut Experten in einem solchen Fall unbedingt geschlossen werden sollte, wurde nie getroffen.

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Hat die Politik verpasst, die eigenen Versprechen vertraglich zu sichern? Oder hat die Verwaltung politischen Willen nicht umgesetzt? Letzteres sieht zumindest der Vorsitzende des Liegenschaftsausschusses Jörg Frank (Grüne) so. Der zum Grundstück gehörige Bebauungsplan, den die Politik bis Ende 2014 verabschiedete, könnte ihm nun Recht geben: Tatsächlich ist darin der Platz in gelber Schraffur umrandet – und damit offenbar für den gesamten Platz ein Wegerecht für die Allgemeinheit vorgesehen. Dieser Plan war eine Entscheidungsgrundlage für die Politik, dem Projekt zuzustimmen.

„Diskrepanz ist nicht in Ordnung“

„Die Diskrepanz, die zwischen Grundbucheintrag und Bebauungsplan besteht, kann ich mir nicht erklären“, meint Regina Stottropp, die seit mehr als 30 Jahren in Köln als Stadtplanerin tätig ist. Die Verwaltung müsse das nun aufklären. Reinhard Angelis, Vorsitzender des Bundes Deutscher Architekten Köln, sieht in dieser Frage nur zwei Möglichkeiten: „Die Stadt hat gepennt – oder sie hat wohlwissend gepennt.“

Auf Anfrage dieser Zeitung erklärte die Stadt, sie sehe keine Diskrepanz zwischen Bebauungsplan und der Umsetzung im Grundbuch. Im Liegenschaftsausschuss am Dienstag forderte Grünen-Politiker Frank die Verwaltung auf, die Ungereimtheiten aufzuklären. Wenn zuträfe, dass die Stadt den Willen der Politik nicht korrekt umgesetzt habe, müsse die „Verwaltung einen Weg aufzeigen, wie das Recht der Öffentlichkeit durchgesetzt werden kann“, sagte Frank dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Architekt Johannes Kister empört

Empört zeigte sich auch Johannes Kister, der als Architekt seinerzeit für die komplette Neugestaltung des Gerling-Quartiers verantwortlich zeichnete. Auch er hatte damals ein Viertel versprochen, das allen Kölner Bürger offenstehen sollte. „Dass es nun offenbar ganz anders läuft, hat mich sehr überrascht und als Masterplaner des Gerling-Quartiers bin ich traurig darüber, dass ein über Jahre verfolgter Plan, dort einen Stadtplatz für alle Bürger zu generieren, einfach so verworfen wurde“, sagt Kister.

„Die Eigentümer sollten sich wie geplant verpflichtet fühlen, den Platz für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.“ Eine Mail der für den Gereonshof zuständigen Immobilienverwaltung, die Pläne ankündigte, den Gereonshof mit einer Toranlage einzäunen zu wollen, machten ihn „fassungslos“, so Kister.