AboAbonnieren

JVA KölnHäftling soll mit Zigarette absichtlich Feuer in Zelle gelegt haben

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt (1)

Die JVA Köln

Köln – Mit einem Feuer in Hafthaus 1 der JVA Köln-Ossendorf musste sich am Donnerstag das Kölner Amtsgericht beschäftigen. Die Staatsanwaltschaft warf einem 25 Jahre alten Häftling vor, den Brand absichtlich gelegt zu haben. Dies stritt der Mann bei der Verhandlung jedoch ab.

Köln: Häftling spricht von Unfall mit Zigarette

Laut Anklageschrift soll der Inhaftierte ein Feuerzeug, das Raucher in der JVA nutzen dürfen, dazu gebraucht haben, Decke und Matratze seines Bettes in Zelle 105 zu entzünden. Der 25-Jährige hingegen sprach von einem Unfall mit einer brennenden Zigarette.

Das könnte Sie auch interessieren:

Er sei zuvor beim Arzt der Haftanstalt gewesen, da er sich beim Mittagessen den Magen am Fisch verdorben habe, berichtete der Angeklagte dem Richter. Auf der Rückkehr zur Zelle habe ihm ein Mithäftling die Zigarette angezündet, da er selbst gar kein Feuerzeug besessen habe.

JVA-Beamte bemerken Rauchentwicklung in Zelle

Zurück im Haftraum habe er die Toilette nutzen wollen, die sei vom vorherigen Bewohner der Zelle aber noch dreckig gewesen. Also habe er die Zigarette kurzzeitig auf dem Bettgestell ablegen wollen, um die Toilette zu säubern. Dabei sei dann offensichtlich der Brand entstanden.

JVA-Beamte wurden auf die Rauchentwicklung aufmerksam und öffneten die Zellentür. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon ausgegangen, dass der Häftling sich gegen die Entfernung aus der Zelle gewehrt hatte, was Zeugen in der Verhandlung nicht bestätigten.

Richter verhängt Geldstrafe gegen Kölner Häftling

„Wir waren alle nicht dabei und wissen nicht, was Sie da vorhatten“, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Von einer vorsätzlichen Brandstiftung wich sie ab, allerdings habe der Häftling die Zelle fahrlässig in Brand gesetzt. Auch habe ein JVA-Beamter eine Rauchgasvergiftung erlitten. Das Feuer konnte zwar schnell gelöscht werden, die Zelle sei aber bis heute unbewohnbar.

Die Staatsanwältin forderte eine Geldstrafe von 1200 Euro, die der Richter so auch aussprach; im Zweifel für den Angeklagten hieß es. „Wir konnten den Sachverhalt nicht gänzlich aufklären“, sagte der Richter. Womöglich habe der Häftling ein Statement setzen und seine Unzufriedenheit ausdrücken wollen. Nachweisen könne man ihm die bewusste Brandsetzung aber nicht.

Dass der Mann überhaupt in Köln in U-Haft saß, liegt an einem Betrugsvorwurf, der nächste Woche vor dem Amtsgericht in Bonn verhandelt werden soll. Der 25-Jährige, dessen Ehefrau und Tochter im britischen Brighton leben, soll Hotelrechnungen nicht bezahlt haben.