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In Kölner Krankenhaus71-Jährige erhält Platzverweis und leistet Polizei Widerstand

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Der neue NRW-Krankenhausplan bedroht kleinere Klinikstandorte.

Köln – Was Mona T. am 6. September des vergangenen Jahres geschah, hat sie nach ihren Worten „sehr traumatisiert“. Die 71-Jährige sieht sich als Opfer willkürlicher Gewalt und beteuert: „Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ Trotzdem fand sie sich nun auf der Anklagebank des Kölner Amtsgerichts wieder. Der Vorwurf: Sie habe „Amtsträgern“ Widerstand geleistet, sie „tätlich angegriffen“ und sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig gemacht.

Ihr Verteidiger sprach von einer „Geschichte mit vielen Missverständnissen“. Mona T. (Name geändert) setzte bei ihrer Schilderung der Ereignisse mit der Vorgeschichte ein. Nach ihrer Darstellung passierte an jenem Tag das Folgende.

Polizisten hielten die Kölnerin für gestört

Nach einer morgendlichen Fahrradtour wurde sie in der Universitätsstraße nahe dem Asta-Haus von drei Polizisten wegen einer Ordnungswidrigkeit angehalten. „Die Beamten hatten große Lust, mich gründlich zu kontrollieren“, und seien sie denkbar rüde angegangen. Dann wurde Mona T. übel, und sie ließ sich zu Boden gleiten, um sich aus der Umklammerung durch einen Beamten zu befreien. Die Polizisten, die die Frau für psychisch gestört hielten, riefen einen Krankenwagen.

Der brachte Mona T. in ein Krankenhaus. Dort wollte sie eine Ärztin über das Wochenende dabehalten, doch sie ging auf eigene Verantwortung nach Hause. Am Nachmittag kehrte sie zurück, um wie verabredet den Arztbrief abzuholen. Der war ihr wichtig, würde er doch die Verletzungen durch das Gerangel mit den Polizisten dokumentieren. Lange saß sie im Wartezimmer. Trotz Nachfragen erhielt sie den Brief nicht, immer wieder kam etwas dazwischen. Sie geriet mit einem Pfleger in Streit, der rief die Polizei.

Polizeibeamte erteilen Seniorin Platzverweis

Zwei Beamte – ein Mann und einen Frau – erschienen. Sie erteilten der Patientin einen Platzverweis und führten sie nach draußen. „Sie überwältigten mich direkt vor dem Eingang des Krankenhauses wie eine Schwerkriminelle“, dabei habe sie nur „nach links zu meinem Auto“ gehen wollen, behauptet Mona T.. Nun lag sie auf dem Boden. „Einer saß auf meinem Hals und meinem Kopf, die andere kniete mit einem Bein auf meinem Rücken, das andere Bein mitten in mein Gesicht, gegen meinen Mund gedrückt, ich rang nach Luft.“ Sie wurde gefesselt und ins Polizeipräsidium gebracht.

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Stimmt diese Darstellung? Laut Anklage begann sie, um sich zu schlagen, als die Polizisten, die sie aus dem Krankenhaus begleiteten, ihren Griff lockerten; im Prozess kam auch zur Sprache, sie habe der Beamtin ins Bein gebissen. Mona T. erklärte, sie habe in höchster Not nur versucht, nicht zu ersticken, und das Knie aus ihrem Mund drängen wollen.

Die Polizisten kam in dem Prozess nicht zu Wort, denn der Amtsrichter verzichtete darauf, sie zu hören. Stattdessen stellte er das Verfahren aus mehreren Gründen vorläufig ein: Die Polizisten hätten „allenfalls leichte Verletzungen“ davongetragen, die Angeklagte sei nicht vorbestraft, habe in Gewahrsam gesessen und sei vom Verfahren sichtlich belastet. „Ich glaube aber auch, dass Sie sich nicht ganz korrekt verhalten haben“, ergänzte er. Damit das Verfahren eingestellt wird, muss Mona T. 200 Euro an ein Kinderhospiz zahlen.