Der Mann soll eine hohe Abschlagszahlung für eine Trennung gefordert haben.
Teilgeständnis beim ProzessKölner Zuhälter soll Prostituierte erpresst haben – „Finger für Finger“

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Dietmar Bonn beim ersten Prozessauftakt im Landgericht Köln
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Im bereits zweiten Anlauf muss sich seit Mittwoch ein Gebäudereiniger aus Köln wegen Zwangsprostitution und Gewaltdelikten zum Nachteil seiner ehemaligen Lebensgefährtin vor dem Landgericht verantworten. Er soll den „Dirnenlohn“ von etwa 96 000 Euro einbehalten und unter Todesdrohung eine hohe „Abschlagszahlung“ verlangt haben, als die Frau sich trennen wollte.
Köln: Geschädigte schaffte in einem Saunaclub an
Der Angeklagte und die Geschädigte hatten sich in einem Saunaclub in Erkrath kennengelernt. Er war Besucher, die damals 19-Jährige bot dort sexuelle Dienstleistungen an. Gemeinsam sei man später nach Köln gefahren, wo es zu unentgeltlichem Sex gekommen sein soll. Laut Staatsanwaltschaft soll sich die junge Frau in den heute 26-jährigen Kölner verliebt und ihn fortan als Zuhälter engagiert haben.
Der Kölner sei in der Folgezeit für den „Schutz“ der Prostituierten zuständig gewesen, er habe sie zu Treffen mit Freiern in verschiedene Städte begleitet. Auch soll er Annoncen im Internet verwaltet haben, in denen mit den sexuellen Dienstleistungen der Frau geworben wurde. 50 Prozent der Einnahmen soll die Geschädigte freiwillig abgegeben haben, was dem Zuhälter nicht gereicht habe.
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Köln: Zuhälter soll den gesamten Lohn verlangt haben
Laut Anklageschrift soll der Mann schnell den gesamten Verdienst seiner Partnerin verlangt haben, laut Akten waren das 6000 bis 8000 Euro wöchentlich. Um möglichst viel Geld zu verdienen, soll der Angeklagte die Prostituierte zur Ausübung von Sexpraktiken gezwungen haben, die diese abgelehnt habe. Immer wieder sei es laut Anklage zu Gewaltausbrüchen zum Nachteil der Frau gekommen.
Einmal soll er sie mit einem Ladekabel gewürgt, dann ihr Appartement nach Geld durchsucht und mehrere Tausend Euro an sich genommen haben. Nachdem die Frau nach etwa anderthalb Jahren geäußert habe, nicht mehr für den Zuhälter arbeiten zu wollen, habe dieser 30.000 Euro verlangt. Mit der Summe könne sie sich „freikaufen“ – ansonsten werde sie „Finger für Finger“ bezahlen.
Köln: Verteidiger signalisiert weitgehendes Geständnis
Auch eine Todesdrohung soll der Mann geäußert haben, woraufhin die Frau zur Polizei gegangen war. Es kam zur Festnahme. Beim ersten Prozessauftakt im September hatte der Angeklagte lediglich die Zuhälterdienste eingeräumt, jegliche Art von Gewalt aber abgestritten. Seine Ex-Freundin wolle sich offenbar an ihm rächen, da er ihr ganzes Geld verprasst habe. Das wiederum tue ihm leid.
Nachdem der erste Prozess wegen Terminschwierigkeiten ausgesetzt worden war, signalisierte Verteidiger Dietmar Bonn beim Neustart, dass der Mandant ein weitgehendes Geständnis ablegen wolle. Ein sogenannter Deal mit einer voraussichtlichen Strafhöhe kam aber zunächst nicht zustande, da der Angeklagte den Würgevorwurf mit dem Kabel bestreite. Der Prozess wird fortgesetzt.