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Kölner Schimmel-WohnungWer hat Schuld? Demo für betroffene Mieterin

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dewog

Kundgebung vor dem Amtsgericht

Köln – „Gegen Schimmel und Mietwucher in der Stegerwaldsiedlung und ganz Köln. Dewog-Abzocke stoppen“ stand auf einem der Transparente, die eine Gruppe von Demonstranten am Dienstag in der Nähe des Justizzentrums zeigte. Zu der Kundgebung hatte die Initiative „Solidaritätsnetzwerk Köln“ aufgerufen.

Damit unterstützte sie eine Mieterin, die im Rechtsstreit mit der Deutschen Wohnungsgesellschaft (Dewog) liegt, einer Tochter der Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft, die im Besitz der Erzbistümer Köln und Paderborn und der Bistümer Trier, Münster und Aachen ist. Die Dewog hat vor rund zwei Jahren gegen die 39-jährige Altenbetreuerin, die in einer Drei-Zimmer-Wohnung in der Stegerwaldsiedlung in Mülheim wohnt, eine Räumungs- und Zahlungsklage eingereicht.

Vermieter und Mieter vor dem Amtgericht

Seit 2015 beschwert sich die Frau über „massiven Schimmelbefall“ in ihrer Wohnung. Mehrere Male habe die Dewog den Schimmel entfernen lassen und neu gestrichen, doch er sei nie ganz verschwunden, sagte sie im vorigen Jahr dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. 2018 schließlich habe die Wohnungsgesellschaft eine „nachhaltige Schimmelbeseitigung“ vorgenommen.

Nach einigen Monaten seien die Schäden aber wieder aufgetreten. In der Folge minderte sie die Miete um 20 Prozent. Während sie der Dewog, die ihr wegen der Mietrückstände gekündigt hat, vorwirft, sie sei nur oberflächlich gegen den Schimmel vorgegangen, geht die Wohnungsgesellschaft davon aus, Ursache des Schimmelbefalls sei falsches Heizen und Lüften.

Amtsgericht Köln: Dewog klagt gegen Mieterin

Ende Juni 2021 trafen sich die Parteien zum ersten Mal im Amtsgericht. Der Klägeranwalt berief sich seinerzeit auf ein von der Dewog in Auftrag gegebenes Gutachten. Die Richterin wandte ein, darin sei auch von baulichen Mängeln die Rede. Ein unabhängiges Gutachten müsse her.

Das liegt inzwischen vor und kam am Dienstag zur Sprache. Diesmal führte ein Richter die Verhandlung. Sind nun bauliche Mängel oder ein unsachgemäßes Verhalten der Mieterin die Ursache des Schimmels? Das geht aus dem neuen Gutachten alles in allem nicht eindeutig hervor. Beispiel Kinderzimmer: Als der Sachverständige vor Ort war, funktionierte die Heizung nicht. Wie lange schon? Wie hätte die Mieterin in der Zeit, als sie defekt war, heizen sollen? Eventuell sei ein Ergänzungsgutachten nötig, sagte der Richter.

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Die Mietrückstände belaufen sich inzwischen auf mehr als 8000 Euro. Der Anwalt der Mieterin bot an, sie würde 800 Euro zahlen und Ende Mai 2023 ausziehen. Bei der Kalkulation sei unter anderem zu berücksichtigen, dass der Umzug einiges kosten und die Miete der neuen Wohnung sicher höher sein werde.

Der Klägeranwalt sagte, zwar sei man offen für einen Vergleich, doch nur 800 Euro anzubieten sei „ein bisschen forsch“. Der Richter konstatierte, die Positionen sein „sehr verschieden“, und schlug als „angemessenen Betrag“, der sich an „Erfahrungswerten“ orientiere, 3000 Euro vor, außerdem die Räumung der Wohnung bis zum 31. Mai. Eine gütliche Einigung kam nicht zustande. Am 22. November soll eine Entscheidung verkündet werden.