Mit einer perfiden Masche hat ein Kölner mehrere Kinder und Jugendliche im Chat in eine Falle gelockt.
Nacktbilder erpresstMann gibt sich im Internet als Zwölfjährige aus – nun muss er ins Gefängnis

Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch.
Copyright: dpa (Symbolbild)
Ein erwachsener Mann hat sich im Internet als junges Mädchen ausgegeben und mehrfach Kinder und Jugendliche zu sexuellen Handlungen vor der Kamera genötigt. Am Mittwoch musste sich der Beschuldigte erneut vor dem Kölner Landgericht verantworten. Einen zuvor erfolgten Schuldspruch wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt hatte der Bundesgerichtshof wegen rechtlicher Bedenken aufgehoben. Nun wurde die Strafe von vier Jahren und neun Monaten Haft aber bestätigt.
Kölner gibt sich im Chat als zwölfjähriges Mädchen aus
Völlig perfide war der Angeklagte etwa im Fall einer Zwölfjährigen vorgegangen, der er sich beim Internetdienst „Snapchat“ als gleichaltriges Mädchen unter dem Pseudonym „Whitney“ vorgestellt hatte. Laut Gericht hatte der Mann sein Opfer in Gespräche verwickelt, dann im Chat ein Nacktfoto eines jungen Mädchens geschickt und vorgegeben, sich selbst auf dieser Aufnahme zu befinden.
Arglos übermittelte das Kind dann ein Nacktbild von sich selbst. Der Täter schrieb, wie sehr ihm dieses gefalle und, dass sich solche Fotos zu Geld machen ließen. Er kenne jemanden, der dafür bezahlen würde und übermittelte seine eigene Handynummer. Die Zwölfjährige meldete sich. Sie lebte in finanziell prekären Verhältnissen und versprach sich eine Aufbesserung ihres Taschengeldes.
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Gedroht, die Fotos öffentlich ins Internet zu stellen
Mit expliziten Nachrichten forderte der Mann das Kind dann an einem Januartag kurz vor Mitternacht auf, pornographische Videos anzufertigen. „Schick, wenn Du wach bist“, schrieb er. Das Mädchen kam dem am nächsten Tag nach. In ähnlichen Fällen hatte der Täter die Opfer damit erpresst, vorhandene Bilder im Internet zu posten, wenn sie nicht weiteres Material schickten.
Diese Masche des Angeklagten, sich zunächst freizügige Bilder von Opfern zu verschaffen, um sie anschließend damit zu erpressen, wird als „Sextortion“ bezeichnet. Das Wort setzt sich zusammen aus den Wörtern „Sex“ und „Extortion“ (englisch für Erpressung).
Köln: Bereits wegen ähnlicher Missbrauchsdelikte vorbestraft
In einem Fall hatte der heute 25-jährige Beschuldigte für Nacktbilder einer 16-Jährigen bezahlt. Zur Geldübergabe von 50 Euro kam es am Hauptbahnhof in Essen. In dieser Stadt wohnte die völlig ahnungslose Lebensgefährtin des Mannes, die beiden führten laut Gericht eine sexuell erfüllte Fernbeziehung. Die Frau hatte er bei „Instagram“ kennen gelernt, wie auch mehrere seiner Opfer.
Der Angeklagte war bereits wegen ähnlicher Missbrauchsdelikte vorbestraft, hatte am Amtsgericht Köln eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung erhalten. Im Rahmen der Razzia aufgrund der neuen Vorwürfe hatte der Mann laut den gerichtlichen Feststellungen gesagt: „Ich habe doch nichts Schlimmes getan.“ Man könne die ihm zugesandten Bilder der Mädchen doch einfach löschen.