Der Angeklagte soll vor der Kneipe „Excorner“ in der Schaafenstraße einen Mann beleidigte und verletzt haben. Nun stand er vor Gericht.
Angriff vor dem „Excorner“Amtsgericht verurteilt 26-Jährigen wegen Körperverletzung
Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung hat das Amtsgericht am Donnerstag einen 26-jährigen Mann aus Ehrenfeld zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt. Er hatte über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt. In der Nacht zum 31. Juli des vergangenen Jahres war er im „Bermudadreieck“, Kölns queerer Ausgehmeile in der Nähe des Rudolfplatzes, mit einem Kölner Rechtsanwalt aneinandergeraten.
Der alkoholisierte Täter schlug seinem Opfer ins Gesicht
In der Anklage heißt es, Auslöser des Konflikts, der vor der Kneipe „Excorner“ eskalierte, sei gewesen, dass der Jurist das Angebot des Angeklagten, Kokain zu kaufen, abgelehnt habe. Dagegen gab der Verteidiger an, sein Mandant, der mit einer Frau liiert ist, habe sich dadurch belästigt gefühlt, dass der Anwalt ihn immer wieder angeguckt habe, und ihn deshalb angeblafft: „Hey, bist du auf Koks?“ Anschließend habe ihn aufgebracht, dass der Anwalt angefangen habe, mit dem Handy Fotos von ihm zu machen. Dass der 26-Jährige den Juristen mit dem Wort „Hurensohn“ beleidigt habe, räumte der Verteidiger ebenso ein wie den Vorwurf der Körperverletzung: „Relativ angeschickert“, wie der Mandant gegen halb vier gewesen sei, und in Rage geraten, habe er dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht versetzt.
Der Anwalt, der zu Boden gegangen und kurz ohnmächtig gewesen war, sprach im Zeugenstand auch von Verletzungen am Knie und einem gebrochenen Fußknöchel. Bis heute sei er in physiotherapeutischer Behandlung. Im Sitzungssaal herrschte allerdings eine eher versöhnliche Stimmung: Der Anwalt ging auf die Bitte des Angeklagten ein, sich in aller Form mit Handschlag zu entschuldigen. Mit dem Urteil entsprach der Richter dem Strafantrag der Staatsanwältin. (cs)