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Menschen können zurück in ihre WohnungenWeltkriegsbombe in Köln-Deutz erfolgreich entschärft

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Ein Absperrband der Polizei.

In Köln-Deutz ist am Dienstag ein Bombenblindgänger gefunden worden. (Symbolfoto)

Gefunden wurde der Bombenblindgänger im Bereich Alfred-Schütte-Allee/Am Schnellert.

In Köln-Deutz ist am Dienstagvormittag (26. November) ein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden worden. Am Nachmittag ist die Weltkriegsbombe erfolgreich entschärft worden.

Gefunden wurde die amerikanische Fünf-Zentner-Bombe auf einem ehemaligen Industriegelände im Bereich Alfred-Schütte-Allee/Am Schnellert.

Bombenentschärfung in Köln-Deutz: Erster Klingeldurchgang läuft

Neben 260 Menschen, die im Evakuierungsbereich gemeldet sind, mussten auch zahlreiche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von ansässigen Firmen und Unternehmen den Bereich verlassen.

Die beiden Klingeldurchgänge waren gegen 14.30 Uhr beendet und verliefen soweit problemlos. Gegen 14.45 Uhr wurde die Freigabe zur Entschärfung erteilt. Gegen 15.45 Uhr wurde die Bombe dann erfolgreich durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland der Bezirksregierung Düsseldorf entschärft.

Diese Straßensperren wurden zwischenzeitlich eingezogen:

  1. Zufahrt Alfred-Schütte-Allee über Siegburger Straße
  2. Zufahrt Poller Kirchweg über Siegburger Straße
  3. Zufahrt „Am Schnellert“ über Siegburger Straße
  4. Poller Kirchweg/„Am Schnellert“
  5. Alfred-Schütte-Allee Höhe Hausnummer 76
Evakuierungsradius Köln Deutz

In Köln-Deutz ist am Dienstag ein Bombenblindgänger gefunden worden.

Hauptverkehrsstraßen waren nicht betroffen. Die KVB ebenso nicht. Die Deutsche Bahn stellte ab 14 Uhr den Güterverkehr über die Südbrücke ein. Die Bundeswasserstraße Rhein wurde ab 14 Uhr für den Schiffsverkehr im Gefahrenbereich gesperrt.

Die Stadt Köln wies außerdem darauf hin, dass die südliche Aus- und Einfahrt des Parkhauses Rheinauhafen und die dazugehörigen Treppenauf- und abgänge nicht mehr nutzbar sind, da der südliche Teil des Parkhauses im Evakuierungsbereich lag. Der Betreiber des Parkhauses wurde aufgefordert, die Auf-/Abgänge ins Parkhaus innerhalb des Gefahrenbereichs zu sperren. Autofahrer*innen konnten die Tiefgarage über die nördlichen Ein- und Ausfahrten beziehungsweise Treppenauf- und abgänge nutzen. (ft)