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Verstoß gegen Corona-RegelnGäste tanzten in Kölner Disko – Chef wehrt sich gegen hohes Bußgeld

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Auf der Tanzfläche des Diamonds Club auf den Kölner Ringen standen Tische und Stühle.

Wo sich sonst die Gäste im Club auf den Kölner Ringen auf der Tanzfläche drängten, standen aufgrund der Corona-Regeln im Jahr 2020 Tische und Stühle.

Weil Gäste einer Disko auf den Kölner Ringen 2020 trotz Corona tanzten, erhielt der Betreiber ein Bußgeld. Dagegen wehrte er sich nun.

Der Kölner Geschäftsmann Yahya Firat wehrte sich am Freitag vor dem Amtsgericht gegen ein Knöllchen aus dem Jahr 2020, das den Verstoß gegen damals geltende Corona-Gesetze mit 5000 Euro geahndet hatte. Firat ist Geschäftsführer des Clubs „Diamonds“ auf dem Hohenzollernring. Trotz eines bestehenden Lockdowns für Diskotheken wurden Gäste damals von einem DJ zum Tanzen animiert.

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Das „Diamonds“, in dem sonst dichtes Gedränge auf der Tanzfläche herrscht, hatte Firat während der Corona-Maßnahmen kurzerhand zur normalen Bar umfunktioniert. So umgingen die Betreiber eine Komplettschließung. Kontrolleure des Ordnungsamtes hatten Anfang August 2020 jedoch festgestellt, dass die Gäste eben nicht nur an ihren Tischen saßen, sondern sich zur Musik bewegten.

80 Leute hätten getanzt, während der DJ Stimmung gemacht habe, so hieß es später in der Anzeige der Ordnungswidrigkeit. Firat bekundete im Amtsgericht, er habe an jenem Abend in seinem Büro gesessen – auf Monitoren der Überwachungskameras habe er keinen Verstoß feststellen können. Er habe sogar eigens Personal dafür engagiert, die auf die Einhaltung der Corona-Regeln achten sollten.

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Im Zeugenstand stritt auch der Betriebsleiter der Diskothek die Vorwürfe ab. Man habe ein Hygienekonzept erarbeitet, das sogar seitens der Stadt Köln gelobt worden sei. Zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes waren ebenfalls als Zeugen geladen. Einer fiel krank aus, er blieb dem Verfahren in Saal 36 des Amtsgerichts unentschuldigt fern. Aufgeklärt werden konnte der Sachverhalt somit nicht.

Der Richter nahm zugunsten des Club-Betreibers schließlich an, dass dieser nicht vorsätzlich, sondern allenfalls fahrlässig gehandelt habe. Nachdem zunächst eine Halbierung des Bußgelds im Raum gestanden hatte, ging der Richter aufgrund der langen Verfahrensdauer auf 1750 Euro runter, was Firat letztlich akzeptierte – er hatte zuvor eine Geldsumme von 1000 Euro als angemessen bezeichnet.