Eine heftige Auseinandersetzung zweier Angestellter eines Lokals auf den Kölner Ringen führte nun zu einem Strafprozess.
Auf den Kölner RingenTürsteher schlägt Kellner-Kollegen die Zähne aus – das sagt er vor Gericht
Zwei Mitarbeiter eines Clubs am Hohenzollernring haben sich am Montag im Kölner Amtsgericht wiedergetroffen – der Kellner hatte den Türsteher wegen Körperverletzung angezeigt. Der Geschädigte gab beim Strafprozess in Saal 36 des Justizgebäudes an, einen Augenschaden und zwei kaputte Zähne davongetragen zu haben. Der Angeklagte berief sich abstreitend auf eine Bedrohungssituation.
Kölner Ringe: Türsteher schlägt auf Kellner ein
Am Tattag sei der Kellner mit zwei Frauen zum Türsteher gekommen und sei überheblich aufgetreten. „Er wollte einen auf dicke Hose machen“, so drückte es Verteidiger Bernhard Scholz aus. Danach habe ein Wort das andere ergeben, die beiden Männer hätten sich gegenseitig beleidigt. Der Angeklagte habe noch Klärungsbedarf gehabt und sei seinem Arbeitskollegen daher gefolgt.
In einem nahegelegenen Parkhaus an den Ringen ging die Auseinandersetzung weiter. Nach der Darstellung des Türstehers habe dieser lediglich eine Aussprache gesucht, der Kellner habe ihn dann aber leicht mit dem Auto angefahren, sei dann ausgestiegen und auf den Angeklagten zugegangen. „Mein Mandant ging davon aus, dass er nun geschlagen wird“, so Verteidiger Scholz. Er habe daher zuerst zugehauen.
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Kölner Kellner verlor Job nach der Anzeige
„Sie gehen also von Notwehr aus?“, fragte der Richter den Anwalt. „Aktuell ja“, antwortete dieser. Der Kellner bestritt bei seiner Aussage, den Angeklagten angefahren zu haben. Dieser habe sofort zugeschlagen, als er noch im Begriff war aus dem Auto auszusteigen. „Ich habe versucht zurückzuschlagen, konnte aber auf einem Auge nichts mehr sehen“, sagte der 26-Jährige.
Ein Faustschlag des Täters habe ihm am linken Auge getroffen, seit dem Vorfall im März vergangenen Jahres sehe er schlechter. „Abends kann ich kein Auto mehr fahren, vom Scheinwerferlicht bekomme ich direkt Kopfschmerzen“, schilderte der Informatik-Student. Auch seien zwei Zähne herausgebrochen. Den Nebenjob als Kellner habe er wegen der Anzeige fristlos verloren, so seine Vermutung.
Angeklagter zahlt 900 Euro an das Opfer
Die „zwei Weiber“, mit denen er an dem Abend noch Essen gehen wollte, könnten alles bestätigen, so der Zeuge. „Vielleicht drücken Sie sich mal etwas anders aus“, kommentierte das der Richter. Der Mann erklärte weiter, dass er den Streit nicht heraufprovoziert habe. „Ich bin immer nett und korrekt.“ Im Nachhinein hätten Freunde des Täters ihn zur Rücknahme der Anzeige bringen wollen.
Verteidiger Scholz schlug letztlich vor, das Verfahren gegen eine Geldzahlung an den Geschädigten einzustellen und nannte das einen „friedensstiftenden Vorschlag.“ 900 Euro könne der Angeklagte aufbringen. Dem stimmten alle Beteiligten zu, der Türsteher bleibt damit nicht vorbestraft. Die Anwältin des Opfers deutete an, nun noch zivilrechtlich gegen den Angeklagten vorzugehen.