Die Einrichtung an der Riehler Straße soll 2026 in Betrieb gehen.
Finaler StandortLandesregierung verteidigt Entscheidung für Flüchtlingsunterkunft in Oberfinanzdirektion
Die Landesregierung hat die Entscheidung für ein Flüchtlingsheim in der ehemaligen Kölner Oberfinanzdirektion (OFD) an der Riehler Straße verteidigt. Auch die Nähe zur Drogenszene am Ebertplatz sei kein Problem, heißt es in der Antwort des Flüchtlingsministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag.
Die Bezirksregierung will im Auftrag des Landes hunderte Flüchtlinge in dem seit 2021 leerstehenden Bürogebäude unterbringen. 2026 soll die Einrichtung in Betrieb gehen. Das Land will unter anderem Kapazitäten schaffen, weil der Mietvertrag für die Unterkunft an der Schönhauser Straße zum Jahresende ausläuft.
Entscheidung für Standort final getroffen
Auch wenn Anwohner skeptisch sind: An der Entscheidung für das Heim im OFD-Bau ist nicht mehr zu rütteln: „Die Standortentscheidung ist in Absprache mit der Stadt Köln, der Landesregierung und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen final getroffen worden“, heißt es in dem Papier des Flüchtlingsministeriums für den Landtag.
Der Umbau befinde „sich zurzeit noch im frühen Planungsstadium. Nach den ersten Einschätzungen der Bezirksregierung und des Generalplaners lassen sich die im Planungsprozess ergebenden Herausforderungen bewältigen.“ Es gehe „in allen Phasen des Entscheidungsprozesses“ darum, „das Zusammenleben mit der Anwohnerschaft so konfliktfrei wie möglich zu gestalten.“
Beratungsangebote sollen Konflikten vorbeugen
„Die Hausordnung sieht insbesondere nächtliche Ruhezeiten vor“, so das Ministerium: „Diese wird durch den in der Einrichtung tätigen Sicherheitsdienst sowie den Betreuungsdienst und die Beschäftigten der Bezirksregierung Köln vor Ort durchgesetzt. Die Bewohnenden werden über Regeln und Gepflogenheiten in der neuen Umgebung im Rahmen von Kursen für die Bewohnerschaft sensibilisiert. Umfangreiche Beratungsangebote beugen Konflikten inner- und außerhalb der Einrichtung vor.“
Was den nahen Ebertplatz angeht, schreibt die Landesregierung: „Insbesondere angesichts des kurzen Aufenthaltes der Geflüchteten“ in der zukünftigen Erstaufnahmeeinrichtung, werde das von Bürgern „befürchtete Risiko eines Anwerbens der in der zukünftigen Unterkunft Untergebrachten durch die dortige Drogenszene als gering eingeschätzt.“ Selbstverständlich gelte ansonsten in der Unterkunft „ein striktes Drogenverbot, das durch regelmäßige Zimmerkontrollen durchgesetzt wird.“
Das ehemalige Bürogebäude sei letztlich besonders geeignet, weil es gut angebunden und ausgebaut sei. „Hier können Unterbringungsstandards in der Regel ohne erhebliche Umbauarbeiten oder intensive Eingriffe in die Gebäudesubstanz umgesetzt werden und es stehen für die Mitarbeitenden der Bezirksregierung, der Dienstleister und der Zentralen Ausländerbehörde ausreichend Büroräume zur Verfügung.“