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Zülpicher StraßeMesserangriff nach Streit über Ukraine-Krieg – Kölner Landgericht fällt Urteil

Lesezeit 2 Minuten
Ein Polizeiauto auf der Zülpicher Straße

Nach einer Messerattacke im Sommer 2022 auf der Zülpicher Straße hat das Langdericht Köln nun ein Urteil gefällt. (Symbolbild)

Zwei Männer gerieten im August 2022 in einen Streit. Wenig später stach einer den anderen mit einem Messer in den Bauch.

Nach dem milden Urteil fiel der Angeklagte seiner Dolmetscherin und seinen Verteidigern erleichtert in die Arme. Der aus der Ukraine stammende Mediziner, der im August 2022 einem Russisch sprechenden Mann auf der Zülpicher Straße einen Messerstich in den Bauch versetzt hatte, ist vor dem Kölner Landgericht wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Täter und Opfer waren stark alkoholisiert, als sie sich am 21. August 2022 kennenlernten und über den Ukraine-Krieg in Streit gerieten. Kurze Zeit später trafen sie erneut aufeinander, laut Zeugen soll der 45-jährige Angeklagte aus Erftstadt „zielstrebig, aggressiv und pöbelnd“ auf sein Opfer zugegangen sein und ihn schließlich mit einem Messer in den Unterbauch gestochen haben. Der Mann kam ins Krankenhaus, überlebte jedoch. Organe und Blutgefäße wurden nur knapp verfehlt.

Urteil nach Angriff in Köln: „Der Angeklagte hätte ohne Weiteres nochmal zustechen können“

„Es besteht kein Zweifel, dass der Angeklagte der Täter ist“, so der Vorsitzende Richter Peter Koerfers. Dennoch könne von einem minderschweren Fall ausgegangen werden. Es handele sich um ein „wahrscheinlich einmaliges Ereignis“. Der Angeklagte habe eine Tötung zwar in Kauf genommen und als Chirurg um die potenziell tödlichen Folgen des Stiches wissen müssen. Andererseits habe er trotz seiner enormen Alkoholisierung von weiteren Stichen abgesehen: „Der Angeklagte hätte, wenn er gewollt hätte, ohne Weiteres nochmal zustechen können.“

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Der 45-Jährige habe offensichtlich im Rausch seine Emotionen nicht in den Griff bekommen und spontan gehandelt, so der Vorsitzende Richter: „Rund um den Konflikt in der Ukraine ist es bei Ihnen zu einem Affektausbruch gekommen.“ Außerdem sei er nicht vorbestraft, habe sich reumütig gezeigt und 3000 Euro Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt. „Wir haben bei Ihnen die Erwartung, dass Sie in Zukunft nicht mehr Gast in einem Gerichtssaal werden“, so Koerfers. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt, dem Verurteilten wurde zudem zur Auflage gemacht, sich eine Arbeit zu suchen. Deshalb wird er unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt.

Sein Urteil leitete Peter Koerfers mit einem Appell an die Allgemeinheit ein. Der Angeklagte sei zwar mit einem blauen Auge davon gekommen. Das müsse aber nicht so sein. Alle, die meinten, auf der Zülpicher Straße mit einem Messer herumlaufen zu müssen, sollten gewarnt sein: „Man mag sich vor dem Landgericht wieder treffen.“ Die Zülpicher Straße ist seit Dezember 2021 eine Waffenverbots-Zone.