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Kölner LichterTreppen am Rheinboulevard gesperrt – Fahrverbote für LKW

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Kölner Lichter Neumann 8

Feuerwerk über Köln

Köln – Straßensperrungen, Fahrverbote für Lkw und die Sperrung der Treppenanlage am Rheinboulevard für Zuschauer: Dem erwarteten Besucheransturm zu den Kölner Lichtern am Samstag, 21. Juli, begegnet die Stadt mit zahlreichen Sicherheitsmaßnahmen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wie erfolgen An- und Abreise?

Die Stadt warnt vor erheblichen Verkehrseinschränkungen. Besuchern wird empfohlen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen. Die Kölner Verkehrs-Betriebe und die Deutsche Bahn werden ihr Angebot verstärken und zusätzliche Fahrten anbieten. Autofahrern wird empfohlen, den Messeparkplätz P22 zu nutzen. Nach Möglichkeit sollen auch die Plätze in den Vororten angesteuert werden.

Am Deutzer Bahnhof kommt es bei der Abreise erwartungsgemäß zu langen Wartezeiten vor dem Bahnhofsgebäude.

Aufgrund des zeitgleich stattfindenden Justin Timberlake-Konzertes in der Lanxessarena stehen die Arena-Parkhäuser den Besucherinnen und Besucher der Kölner Lichter nicht zur Verfügung.

Bleibt der Rheinboulevard für Zuschauer geöffnet?

Trotz der eingeschränkten Sicht auf das Hauptfeuerwerk werden viele Besucher auf dem Rheinboulevard erwartet. Zugänglich bleibt allerdings nur der obere Bereich in Köln-Deutz ab Hermann-Pünder-Straße in Richtung Süden, inklusive der beiden Bastionen, bis zur Höhe Kennedyplatz. Die Treppen und der nördlich Teil des Boulevards vor der Außengastronomie des Hyatt-Hotels werden – wie auch zu den Kölner Lichtern 2017 – gesperrt. Ein Durchgang unterhalb der Deutzer- und Hohenzollernbrücke ist nicht möglich.

Grund sind die erheblichen Sicherheitsbedenken von Ordnungsamt, Polizei und Berufsfeuerwehr, die eine Nutzung der Treppenanlage als „problematisch und gefährlich“ einschätzen. Es bestehe die Gefahr, dass Personen von den Stufen stürzen.

Darüber hinaus sind die Fluchtwege von der Sitztreppe erheblich eingeschränkt: Südlich des Rheinboulevards findet auf der Deutzer Werft das traditionelle Schützenfest der Deutzer Schützen statt. Im Norden grenzt der Rheinboulevard unmittelbar an den Brückenkopf der Hohenzollernbrücke. Dadurch ist kein Fluchtweg in diese Richtung möglich. Ebenso führen Fluchtwege aus dem Veranstaltungsgelände unmittelbar an den Ausgangsbereichen vom Rheinboulevard in Richtung Osten vorbei.

Welche Straßen werden gesperrt?

In den folgenden Bereichen kommt es zu Straßensperrungen:

Rheinbrücken

Die Südseite der Hohenzollernbrücke ist ab 20 Uhr für Fußgängerinnen, Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer gesperrt. Die Nordseite bleibt bereits ab etwa acht Uhr morgens geschlossen.

Die Deutzer Brücke in Fahrtrichtung Innenstadt wird von circa 20 bis 2 Uhr für den Fahrzeugverkehr gesperrt. Die in Fahrtrichtung Deutz führenden Fahrspuren der Deutzer Brücke sowie die Mindener Straße werden voraussichtlich ebenfalls ab 20 Uhr gesperrt.

AltstadtDie Altstadt wird bei Bedarf zwischen Gürzenichstraße und Am Hof gesperrt, insbesondere sobald die Parkhäuser ausgelastet sind.

Die Rheinuferstraße wird in Abhängigkeit vom Zuschaueraufkommen ab spätestens 20 Uhr zwischen Heumarkt/Deutzer Brücke und Elsa-Brändström-Straße gesperrt.

Auch die Zufahrt von der Nord-Süd-Fahrt in die Altstadt im Bereich Komödienstraße sowie die Zufahrt in Richtung Breslauer Platz über Maximinenstraße/Turiner Straße sind ab circa 23 Uhr gesperrt.

Eine Sperrung der Zufahrten zum Kunibertsviertel wird für den Durchgangsverkehr ab circa 18 Uhr eingerichtet.

DeutzDer Auenweg wird ab circa 15 Uhr zwischen Ottoplatz und Deutz-Mülheimer Straße gesperrt. Die Zufahrt in die Adam-Stegerwald-Siedlung ist ab den Nachmittag nur noch für Anwohner und Anlieger möglich.

Die Ausfahrt von den Bürogebäuden an der Messe und dem Thermalbad ist über den Auenweg in Richtung Deutz-Mülheimer Straße möglich. Im Zeitraum von 24 Uhr bis circa 1.30 Uhr ist dieser Bereich aufgrund der Abreiseströme allerdings nur eingeschränkt befahrbar.

Die Mindener Straße wird von etwa 20 bis 2 Uhr gesperrt. Dadurch ist die Zufahrt zur Deutzer Brücke in Richtung stadteinwärts erheblich eingeschränkt. Die Zufahrt zum Deutzer Bahnhof über die Opladener Straße ist ebenfalls ab 20 Uhr gesperrt.

Alle Straßensperrungen werden sobald wie möglich wieder aufgehoben.

Gelten Fahrverbote für Lastkraftwagen?

Wie bereits an Silvester und Karneval wird zu den Kölner Lichtern für die Kölner Innenstadt ein -Fahrverbot verhängt. Diese Maßnahme wurde gemeinsam mit der Polizei abgestimmt, um die Sicherheit der Teilnehmenden zu erhöhen. Das Fahrverbot gilt von Samstag, 21. Juli 2018, 18 Uhr, bis Sonntag, 22. Juli, 2 Uhr, für Lkw bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Für Busse gilt das Verbot nicht.

Kölner Lichter LKW

Die Kölner Innenstadt ist während der Kölner Lichter für Lkw gesperrt.

Linksrheinisch zwischen dem Rheinufer und den Ringen verläuft das Fahrverbot entlang folgender Straßen: Brückenrampe Severinsbrücke, Tel-Aviv-Straße, Blaubach, Rothgerberbach, Neue Weyerstraße, Hohenstaufenring, Habsburgerring, Hohenzollernring, Kaiser-Wilhelm-Ring, Hansaring, Ebertplatz und Theodor-Heuss-Ring.

Die genannten Straßen können befahren werden, nur ein Verlassen dieser Straßen in Richtung Innenstadt ist nicht möglich. Eine Ausnahme gilt aber für das Rheinufer.

Das Rheinufer ist zwischen der Kreuzung Holzmarkt/Mechtildistraße und der Kreuzung Konrad-Adenauer-Ufer/Theodor-Heuss-Ring für über 7,5 Tonnen gesperrt.

Im Rechtsrheinischen verläuft die Grenze entlang folgender Straßen: Mindener Straße, Ottoplatz und Opladener Straße bis zur Einfahrt Tunnel Stadthaus. Ein Befahren dieser genannten Straßen ist nicht möglich.

Auch der Bereich der Siegburger Straße zwischen der Teutonenstraße und der Mindener Straße sowie die Deutzer Brücke sind für über 7,5 Tonnen gesperrt.

Befahren werden können die Straßen: Justinianstraße, Gotenring und Severinsbrücke.

Ausnahmegenehmigungen von diesem Fahrverbot können bis spätestens Freitag, 20. Juli 2018, 12 Uhr, beim Amt für öffentliche Ordnung, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, beantragt werden. Ein Antragsvordruck mit Hinweisen und Erläuterungen kann online heruntgeladen, per Fax unter 0221 / 221-26130 oder telefonisch unter 0221 / 221-26335 angefordert werden. (jac)