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Kommentar zum Kölner MissbrauchsprozessEndlich unabhängige Aufklärung im Fall Ue.

Lesezeit 2 Minuten
Priester Ue. FRANK

Priester Hans Ue. (Mitte) im Gespräch mit seinen Anwälten 

Köln – Offenes Feuer ist im Landgericht Köln untersagt. Stattdessen könnten nicht nur Katholikinnen und Katholiken in der nächsten Kirche, vielleicht sogar im Dom ein Votivkerzchen anzünden – zum Dank für das, was die Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christoph Kaufmann derzeit im Missbrauchsprozess gegen den ehemaligen Pfarrer Hans Ue. leistet.

Endlich, endlich bringt eine wirklich unabhängige Instanz Licht in ein System des Verdrängens, des Wegschauens und Vertuschens. Und keine noch so parfümiert vorgetragenen Ausflüchte, keine Ablenkungsmanöver und nicht einmal gewiefte Medienanwälte können mehr darüber hinwegtäuschen, dass alles in diesem System auf Selbstschutz gerichtet war und die Opfer keine Rollen spielten.

Einziger Prozess gegen Kleriker

Der Prozess ist derzeit wohl der einzige in Deutschland, in dem ein Kleriker sich vor einem weltlichen Gericht für schweren Missbrauch verantworten muss. Das Gericht hat nur in den angeklagten Fällen Recht zu sprechen. Doch anders als die Gutachter im Erzbistum Köln mit ihrer Rechtmäßigkeitsprüfung zeigt sich die Kammer auch sensibel für die moralischen Abgründe des Falls.

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Dass Ue.s Verteidiger sich am Prozessbeginn zu behaupten bemüßigt fühlte, die Vorwürfe gegen seinen Mandanten hätten „nichts mit der Kirche zu tun“, sondern seien rein privater Natur, erscheint durch die Befragungen des Richters und eine Fülle von Zeugenaussagen schon jetzt als Fehlzündung einer weiteren Brüder-im-Nebel-Kerze.