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„Experte für schwarze Magie“Kölner soll Frau in Pakistan ermordet haben – Leiche wurde nie gefunden

Lesezeit 3 Minuten
Der Angeklagte mit Verteidiger Philipp Thiée und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der Angeklagte mit Verteidiger Philipp Thiée und einem Wachtmeister beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Zum Prozessauftakt im Landgericht Köln äußerte sich der Verteidiger des Beschuldigten.

Ein Mord ohne gefundene Leiche, vor mehr als zehn Jahren, im weit entfernten Südasien. Unter diesen kompliziert erscheinenden Umständen startete am Mittwoch ein Schwurgerichtsverfahren vor dem Kölner Landgericht. Auf der Anklagebank saß ein Deutscher mit pakistanischen Wurzeln. Er soll sich im Jahr 2012 als Experte für schwarzer Magie ausgegeben, zunächst eine Kanadierin ausgenommen und dann nach Pakistan gelockt haben. Hier verlor sich die Spur der Frau.

Köln: Kölner soll Heilsteine mit „schwarzer Magie“ verkauft haben

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der zuletzt in Köln lebende Angeklagte unter dem Namen „Krishna Roi“ tätig war und angebliche Heilsteine mit magischen Kräften für erhebliche Geldsummen veräußert habe. In diesem Fall an eine Kanadierin mit indischen Wurzeln, die dafür empfänglich gewesen sein soll. Im August 2012 soll der heute 45-Jährige die Frau dann in seine Heimat gelotst haben. Angeblich zum gemeinsamen Besuch einer Auktion für die Heilsteine.

Laut Anklage soll der Beschuldigte bereits im Vorfeld geplant haben, seine Kundin in Pakistan zu töten. Als Komplizen soll er einen Bekannten seines Schwagers gewonnen haben. Am Flughafen in der pakistanischen Großstadt Lahore hätten die Männer das spätere Opfer mit einem Mietwagen abgeholt. Auf der Fahrt in Richtung Islamabad hielten sie laut Akten an einem Verkaufsstand, der Angeklagte habe drei Becher Tee gekauft und in einen davon ein Beruhigungsmittel gemischt.

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Köln: Frau laut Anklage erdrosselt und in Kanal geworfen

Die arglose Frau habe den vergifteten Tee getrunken, den man ihr gereicht habe, sei schläfrig und schließlich bewusstlos geworden. Nach der Weiterfahrt im gemieteten Toyota Corolla habe der Kölner der 40-Jährigen neben einer Papierfabrik ein Baumwollseil um den Hals gelegt und diese erdrosselt. Danach sollen die Täter ihr totes Opfer entkleidet und in einen nahegelegenen Bewässerungskanal geworfen haben. Gefunden wurde eine Leiche der Frau allerdings nie.

Unbehelligt reiste der Angeklagte danach zurück nach Deutschland. Ins Visier der Ermittler kam er erst, nachdem die Polizei das Handy des Opfers beim mutmaßlichen Komplizen gefunden haben soll. Der belastete den Angeklagten dann auch bei einer Aussage, zu der ein Polizeibeamter aus Deutschland extra nach Pakistan gereist war. Das Verfahren gegen den Kölner wird hier geführt, da er als deutscher Staatsbürger nicht nach Pakistan ausgeliefert wird – dort droht die Todesstrafe.

Der Vorsitzende Richter Achim Hengstenberg erklärte beim Prozessauftakt, dass dem Angeklagten nicht nur eine Verurteilung wegen des Mordmerkmals der Heimtücke, sondern auch aus dem möglichen Motiv der Habgier drohe. Entweder, um sich eventueller Rückforderungen von gezahlten Geldbeträgen zu entledigen oder, um sich mitgebrachtes Geld anzueignen. Das Opfer soll zuvor als erfolgreiche Bankerin in Kanada und der Schweiz tätig und sehr vermögend gewesen sein.

Kölner Angeklagter bestreitet den Mordvorwurf

Über seinen Verteidiger Philipp Thiée bestritt der Angeklagte die Vorwürfe. „Er hat die Frau nicht umgebracht“, sagte der Anwalt. Möglich seien Alternativszenarien, so habe die Frau auch anderweitige Kontakte in Pakistan gepflegt. Die Aussagen des angeblichen Mittäters seien nicht zu verwerten, da der Mann vom deutschen Ermittler nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter vernommen worden sei. „Dieser Punkt bereitet uns auch Probleme“, räumte der Richter ein.

Die Anklageschrift stammt bereits aus dem Jahr 2017, lag aufgrund eines zwischenzeitlichen Gefängnisaufenthaltes des Beschuldigten in anderer Sache aber lange auf Eis. Das Landgericht Aachen hatte den Mann wegen mehrfacher Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen zu elf Jahren Haft verurteilt. Am geplanten Entlassungstag wurde ihm ein neuer Haftbefehl verkündet. Nun droht dem 45-Jährigen zusätzlich die lebenslange Freiheitsstrafe.